Durchführung eines Volksbegehrens "Bürgernähe erhalten - Kreisreform stoppen"
Durchführung des Volksbegehrens „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen"
Die Vertreter der Volksinitiative „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen" haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt.
Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Monatsfrist des § 13 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht.
Das Volksbegehren kann durch die Eintragungsberechtigten ab dem 29. August 2017 bis 28. Februar 2018 durch Eintragung unterstützt werden.
Näheres entnehmen Sie bitte den beigefügten Dateien.
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