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Familienbuch

Kurzinformationen

Seit 01.01.1958 wird für jede in den alten Bundesländern geschlossene Ehe ein Familienbuch angelegt, seit dem 03.10.1990 auch in den neuen Bundesländern. Dieses Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familien, das man normalerweise zu Hause hat. Dieses im Regelfall beim Wohnsitzstandesamt geführte Personenstandsregister wird laufend fortgeschrieben. Es enthält z.B. Angaben über die Eheleute und deren Eltern, die gemeinsamen Kinder, die Namensführung, Vermerke über die Eheauflösung durch Tod oder Scheidung.

Beschreibung

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