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Geburt, beurkunden

Kurzinformationen

Die Geburt eines Kindes muss dem zuständigen Standesamt, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, binnen einer Woche angezeigt werden. Zur Anzeige einer Geburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,

jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist

Notwendige Unterlagen

Weiterführendes

Ansprechpartner