Interessenbekundungsverfahren zur Entwicklung des Wohnparks am Wasserturm
1. Beschreibung des Vorhabens
Für die oben dargestellten Flächen wird derzeit der Bebauungsplan Nr. 20 „Wohnpark am Wasserturm“ aufgestellt. Zur Erstellung und Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wurden bereits Fördermittel des Landesamtes für Bauen und Verkehr bewilligt. Laut Fördermittelbescheid soll im Wohnpark am Wasserturm Mietwohnraum im ländlichen Raum entstehen. Der Mietwohnraum, soll sozial verträglich vermietet werden, um einkommensschwachen Bürgern bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Es sollen barrierefreie bzw. altersgerechte sowie sozialverträgliche Wohnungen entstehen, die die vom Landkreis Potsdam-Mittelmark festgelegten Regelsätze für Kosten für angemessenen Wohnraum für ALG II- und Sozialhilfeempfänger nicht übersteigen.
Für dieses Vorhaben wird bereits frühzeitig ein Investor gesucht, sodass bereits im Bebauungsplanverfahren die Belange berücksichtigt werden können. Das Plangebiet umfasst 12.500 m² und befindet sich zwischen der Schmerwitzer Straße und der Feldstraße im Ortsteil Wiesenburg.
2. Zukünftige Entwicklung
Das Plangebiet ist größtenteils unbebaut und soll vom Investor mit Mietshäusern bebaut werden. Außerdem befinden sich im Plangebiet zwei Einfamilienhäuser. Das Einfamilienhaus Feldstraße 3 wird derzeit vermietet und soll erhalten werden.
Bei dem zweiten Einfamilienhaus kann vom Investor entschieden werden, ob es gänzlich abgerissen oder saniert wird.
3. Verfahren
Im Interessenbekundungsverfahren kann jeder Interessent eine schriftliche Bewerbung bei der Gemeinde Wiesenburg/Mark, Schlossstraße 1, 14827 Wiesenburg/Mark, einreichen. Die Bewerbung muss bis zum 31.07.2023 bei der Gemeinde Wiesenburg/Mark eingegangen sein. Der Umschlag ist mit dem folgenden Hinweis zu versehen:
Bewerbungsunterlagen Wohnpark am Wasserturm
Der Entwicklungsausschuss der Gemeinde Wiesenburg/Mark entscheidet anhand des eingereichten Konzepts darüber, welcher Bewerber den Zuschlag erhält.
4. Inhalte
In den Bewerbungsunterlagen sollte auf folgendes näher eingegangen werden:
- Welches Entwicklungskonzept stellen Sie sich für die Fläche vor? Hierbei ist näher darauf einzugehen, in welchem Verhältnis die künftigen Wohnungen vermietet werden (Anteil Sozial-, barrierefrei-, altersgerechte Wohnungen etc.).
- Wie soll das Vorhaben finanziert werden?
- Wie hoch soll die Kaltmiete pro Quadratmeter der künftigen Mietwohnungen ausfallen?
- Welcher Preis pro Quadratmeter wird angeboten?
- Wurden bereits vergleichbare Projekte durchgeführt, wenn ja welche?
- Bis wann soll die Umsetzung des Projektes erfolgen?
- Wie viele Wohneinheiten sollen geschaffen werden?
5. Sonstiges
Alle weiteren für den Ankauf und die Entwicklung der Grundstücke relevanten Sachverhalte (z. B. Inhalt des Kaufvertrages, Zeitschienen usw.) werden nach der Vergabe zwischen der Gemeinde Wiesenburg/Mark und dem Käufer geklärt.