Allgemeines
Bei der Gemeinde Wiesenburg/Mark werden extern zu besetzende Stellen grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben. In den Auswahlverfahren zur Stellenbesetzung können nur die innerhalb des festgesetzten Ausschreibungszeitraums explizit auf die jeweilige Stellenausschreibung bezogenen Bewerbungen berücksichtigt werden.
Initiativbewerbungen bleiben daher unberücksichtigt. Sie werden, sofern ein frankierter Rückumschlag beigelegt ist, zurückgeschickt. Initiativbewerbungen ohne einen entsprechenden Rückumschlag werden unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen der Aktenvernichtung zugeführt.
Wir bitten Sie deshalb, von Initiativbewerbungen Abstand zu nehmen, und sich stattdessen hier über aktuelle Stellenausschreibungen zu informieren.
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