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29. Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie

1. Neue Informationen:  476  Corona-Fälle in Potsdam-Mittelmark

 

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind inzwischen 476 ( keine mehr zum Vortag) Personen als infiziert gemeldet. Weiterhin sind die meisten Fälle (150) in Werder (Havel) sowie in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Michendorf, Schwielowsee, Nuthetal und Kloster Lehnin zu verzeichnen. Es werden aktuell 67 der infizierten Personen stationär (außerhalb von Potsdam-Mittelmark) betreut.


Die Zahl der Verstorbenen im Landkreis hat sich gegenüber gestern nicht erhöht und liegt bei insgesamt 38 Menschen. Der Erkrankung sind 22 Menschen aus Werder (Havel), 4 aus der kreisangehörigen Stadt Beelitz und 2 aus Bad Belzig, und 2 aus dem Amt Niemegkjeweils einer aus Gemeinde Michendorf, Kloster Lehnin, Kleinmachnow, dem Amt Brück/Mark und der Gemeinde Groß Kreutz erlegen.

 

Am 24.04.2020 ist die Infektion eines Mitarbeiters des Rettungsdienstes im Kreis Potsdam-Mittelmark bestätigt worden, dieser befindet sich nun bereits in häuslicher Isolation. Obwohl der Betreffende – zunächst negativ getestet - bereits seit 10 Tagen nicht im Dienst gewesen ist, wurden alle Kolleginnen abgestrichen. Nach ersten Symptomen der Erkrankung wurde durch einen erneuten Abstrich die Covid-19-Infektion positiv bestätigt.

 

Seit dem 23. April ist auch die Kita in Netzen –die erste im Landkreis- betroffen, in der eine Erzieherin positiv auf Corona-Viren getestet worden ist. In der Kita waren 12 Kinder in Notbetreuung, die von 6 Erzieherinnen beaufsichtigt wurden. Die Kita ist in Absprache mit der Kommune mit dem heutigen Tag sofort geschlossen worden. Nach Desinfektion der gesamten Anlage kann die Kommune die Kita mit neuem Personal wieder nutzen.
Folgende Maßnahmen wurden durch das Gesundheitsamt des Landkreises eingeleitet:

  • Alle betroffenen Personen wurden telefonisch kontaktiert und für die Kinder als auch für die Erzieherinnen eine 14 tägige angeordnete Quarantäne ausgesprochen.
  • Bei den Kindern wird die Quarantäne für das sorgeberechtigte Elternteil angewiesen, da die Kinder nun zu Hause beaufsichtigt werden müssen. Die schriftliche Anweisung der Quarantäne wird mit heutigem Datum auf dem Postweg an die Betroffenen versendet.
  • Alle direkten Kontaktpersonen werden ermittelt und informiert.
  • Betroffene haben die Möglichkeit, sich bei Fragen direkt an das Gesundheitsamt oder über die Hotline an die zuständige Gesundheitsaufseherin zu wenden.
  • Nach den Richtlinien des RKI -Kontakt vom Kontakt- wurden Abstriche nicht angeordnet.

Bisher sind keine weiteren Fälle beim in Quarantäne befindlichen Personal und Kindern festgestellt worden.

 

Klinik-Netzwerk Havelland-Fläming

Für die Region Havelland-Fläming hat das Städtische Klinikum Brandenburg die koordinierende Rolle übernommen. Grund ist die Situation der Potsdamer Krankenhäuser Ernst von Bergmann und St. Josefs Krankenhaus. Dem Netzwerk gehören alle in dem Bereich ansässigen Kliniken an, um sich kollegial und ressourcenorientiert abzustimmen.

Seit dieser Woche ist das Krankenhaus des Ernst-von-Bergmann-Klinikums in Bad Belzig Covid-frei und ist wieder in die Aufnahme von Notfällen in das Klinik-Netzwerk eingebunden.

Ausnahmen von der Maskenpflicht – Mund-Nase Bedeckung:


Das Gesundheitsamt des Landkreises weist darauf hin, dass die angeordnete Maskenpflicht im Land Brandenburg für den ÖPNV und Verkaufseinrichtungen nicht für Personen gilt, die ein entsprechendes ärztliches Attest vorweisen können. Dieses Attest ist immer mitzuführen!

 

Nach den positiven Tests in den Seniorenpflegeheimen in Werder (Havel) sind dort in den vergangenen 14 Tagen umfassend Bewohner und Mitarbeitende getestet worden. Die Ergebnisse waren negativ. Das Gesundheitsamt steht in engem Austausch mit den Heimleitungen sowie den dort betreuenden Hausärzten, um auf mögliche Veränderungen der Lage reagieren zu können. Inzwischen wurde vom Landkreis ein Unterstützungsteam- ein sogenanntes Kriseninterventionsteam des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) angefordert, welches vor Ort helfend mitwirkt. Das Team kam am 24.04. bereits zum Einsatz und war in der Werderaner Seniorenpflegeeinrichtung „Haus am Zernsee“. Es fanden umfangreiche Erörterungen zur Personallage statt und es sind Anweisungen zur Hygiene erfolgt. An diesem Termin nahm auch je eine Vertreterin der Heimaufsicht des Landes Brandenburg sowie der Trägergesellschaft der Seniorenpflegeeinrichtung teil.  Inzwischen sind 33 Bewohner und 15 Mitarbeiter erkrankt. 17 Heimbewohner und 6 Mitarbeiter, die an Covid 19 erkrankt waren sind wieder genesen. Leider sind auch 10 Verstorbene im Heim zu beklagen.

Die hohen Fallzahlen in Werder (Havel) hängen auch mit der dort frühzeitig und sehr konsequent gemeinsam mit den niedergelassenen Ärzten gleich zu Beginn der Corona-Krise eingerichteten Anlaufstelle für Atemwegserkrankte mit Abstrichstelle zusammen. Diese wird stark frequentiert und dadurch werden viele Fälle frühzeitig erkannt, die sonst unentdeckt geblieben wären. Das zieht höhere Fallzahlen in Werder (Havel) als in vergleichbaren Kommunen nach sich. Zudem sind Seniorenheime mit Infektionsrisiken behaftet. Dadurch ist es dort durch hohes Alter und Vorerkrankungen leider zu einer sehr hohen Zahl von Todesfällen gekommen. Das Werder besonders viele Covid-19-Verstorbene beklagen muss, hat in erster Linie mit der Lage in beiden betroffenen Pflegeheimen zu tun.

 

Mit Stand vom 30.04.2020 sind in der Potsdamer Straße 5 in Teltow noch 4 bestätigte mit Covid-19 infizierte Personen sowie 6 Verdachtsfälle in Quarantäne untergebracht. 

 

Aktuell befinden sich 106 (Vortag: 109) Personen in (angeordneter) häuslicher Quarantäne. Die Zahl der Verdachtsfälle ist gleich geblieben und beträgt 2.274 (Vortag 2.261) Personen, davon wurden 435 (435 Vortag) negativ getestet und die restlichen befinden sich noch in der Abklärung.

 

2. Die zur Verfügung stehenden Abstreichstellen befinden sich in

 

Bad Belzig, Praxis Schulze-Köhn, Niemegker Straße Str. 38 in Zusammenarbeit mit dem Ernst-von-Bergmann Klinikum Bad Belzig,


Sprechzeit: Montag bis Freitag von 11:00-13:00 Uhr

mit vorheriger Anmeldung unter 0170-9364233

Abstriche werden von Montag bis Freitag zu 11:00 Uhr gemacht.

Wochenende geschlossen!

 

Welcher Personenkreis kommt für einen Abstrich in Frage:
Nach Rücksprache mit dem Hausarzt erfolgt eine Testung generell entsprechend der epidemiologischen Falldefinition des Robert-Koch-Institutes, das heißt:

  • Amtemwegsbeschwerden jeder Schwere UND Kontakt zu laborbestätigtem COVID-19-Fall in den 14 Tagen vor Erkrankungsbeginn
  • Hinweise auf eine Lungenentzündung UND Zusammenhang mit Häufungen von Lungenentzündung in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Krankenhaus
  • Hinweise auf eine Lungenentzündung OHNE Alternativdiagnose und OHNE Kontakt zu einem laborbestätigten COVID-19-Fall
  • Amtemwegsbeschwerden jeder Schwere OHNE Kontakt zu einem laborbestätigtem COVID-19-Fall, insbesondere dann wenn der Patient in der Pflege, Arztpraxis oder Krankenhaus tätig ist oder einer Risikogruppe angehört, aber auch bei allen anderen Patienten
  • Tests bei asymptomatischen Personen werden in der Regel nicht empfohlen

 

3. Allgemeine Informationen

 

Durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark wurde am 29.04.2020 die Allgemeinverfügungen zum Verbot der Unterrichtserteilung in Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft erlassen.

Ebenfalls wurden am 22.04.2020 die Allgemeinverfügungen zum Verbots des Betriebs von Kindertageseinrichtungen sowie der Betreuung von Kindern in Kindertagespflegestellen im Landkreis erlassen (veröffentlicht in der MAZ vom 24.04.2020). Damit gelten die bereits bestehenden Regelungen über den 26. April 2020 bis zum 08.05.2020 fort.

Die genannten Allgemeinverfügungen stehen auf der Internetseite des Landkreises www.potsdam-mittelmark.de bereit.

Für Einzelheiten des Schulbesuchs wird auf die entsprechenden Ausführungen des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg hingewiesen:

https://www.https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/weitere-themen/corona-aktuell.html

 

Die Allgemeinverfügung für Reiserückkehrende aus Risikogebieten ist aufgehoben worden, da inzwischen die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung des Landes Brandenburg diese Regelung ersetzt hat.

Daneben ist die Allgemeinverfügung für Reiserückkehrende aus Risikogebieten aufgehoben worden, da inzwischen die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung des Landes Brandenburg diese Regelung ersetzt hat. 

 

In Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion West wurden die Betreiber von Spargelhöfen in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass auch die ausländischen Erntehelfer die Eindämmungsverordnung beachten müssen. Der Einsatzstab hat die landwirtschaftlichen Unternehmen deshalb gebeten, die Erntehelfer entsprechend zu schulen und auch alle anderen Maßnahmen und hygienischen Standards in Zusammenhang mit dem Corona-Virus umzusetzen. Am 09.04.2020 hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) die Verordnung (kurz SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung) erlassen: 

 

Download 

 

https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8594 

 

Link Bußgeldkatalog

 

https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2013S_20.pdf

 

Die Landwirtschaftsbetriebe, die seit dem 10.04.2020 Saisonarbeitskräfte beschäftigen, erhielten gestern dazu nochmals eine Information. Demnach sind diese verpflichtet, die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg vom 09.04.2020 einzuhalten. Arbeitgeber, die Saisonarbeitskräfte im Rahmen dieser Verordnung beschäftigen, müssen diese dem Fachdienst Gesundheit des Landkreises anzeigen. Ebenfalls ist eine Dokumentation über die ergriffenen betrieblichen Schutzmaßnahmen für die ersten 14 Tage nach der Einreise der Saisonarbeitskräfte zu übermitteln.

 

4. Verlässlichkeit für Pendler und Menschen ohne Pkw:

Ab 04. Mai 2020:

regiobus-Kundenbüros wieder regulär geöffnet.
Bereits seit 20. April bedient Regiobus Potsdam Mittelmark wieder den regulären Schulfahrplan. In diesem Zusammenhang wird seit Anfang der Woche auf die Verpflichtung des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung hingewiesen.

 

Die regiobus-Kundenbüros - das Mobile Kundenbüro am Bahnhof Werder (Havel) sowie das regiobus-Büro Waldschänke Stahnsdorf - sind ab dem 4. Mai 2020 wieder regulär geöffnet. Neben dem Ticketverkauf werden den Kunden Beratungen zu Fahrplan und Tarifen sowie der
Abschluss von Abonnements angeboten.

 

Öffnungszeiten:
Mobiles Kundenbüro am Bahnhof Werder (Havel)
Montag – Freitag 05:15 Uhr bis 17:00 Uhr

 

Kundenbüro Waldschänke Stahnsdorf
Dienstag und Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Die Möglichkeit zur postalischen Zusendung von Fahrausweisen auf Rechnung besteht weiterhin. Hierfür genügt eine schriftliche Anforderung per E-Mail an: oder per Post:
regiobus Potsdam Mittelmark GmbH
Tarif/Vertrieb
Brücker Landstraße 22
14806 Bad Belzig

 

In dringenden Fällen können Fahrausweise auch auf den regiobus- Betriebshöfen in Bad Belzig
(Einsatzleitung am Haupteingang) sowie auf dem Betriebshof in Potsdam-Babelsberg
(Fahrdienstleitung am Eingang zum Betriebsgelände) erworben werden.

 

Darüber hinaus ist der Fahrausweiskauf bei zahlreichen regiobus-Vertriebspartnern in PotsdamMittelmark
möglich. Nähere Information dazu stehen auf der regiobus-Website unter:

http://www.regiobus.pm/service

 

Der Landrat hat die BürgermeisterInnen und Amtsdirektoren förmlich um Amtshilfe bei der Kontrolle von Verstößen gegen die Eindämmungsverordnung gebeten. Auch am kommenden
verlängerten Wochenende wird die Einhaltung der Eindämmungsverordnung in Absprache mit den Kommunen durch mehrere Teams des Landkreises unterstützt. Insbesondere werden die Lockerungen der Eindämmungsverordnung ins Visier genommen, vorzugsweise auf Ausflugsschwerpunkte sowie Vereinssportanlagen wie Golf- oder Tennisplätze, die durch die vom Landkreis erlassene Allgemeinverfügung zu öffentlichen und privaten Sportbetrieben geöffnet sein dürfen.

 

Verstärkung erhält die Kreisverwaltung bisher aus 8 Kommunen (Werder (Havel), Nuthetal, Amt Brück, Amt Ziesar und Stadt Treuenbrietzen), die den Landkreis bei Kontrollen zur Einhaltung der Quarantäneanordnungen unterstützen werden.

Alle Kontrolleure können sich ausweisen und sind mit entsprechenden Westen und/oder Fahrzeugen erkennbar ausgestattet. In besonders schweren Fällen kann der Landkreis mit einer richterlichen Anordnung potentielle Quarantäne-Verweigerer in Zusammenarbeit mit der Polizei für die Dauer der Quarantäne in der Ausreisesammelstelle Schönefeld festsetzen.

 

Angekündigte Lieferungen von weiteren Schutzausrüstungen seitens des Bundes sind seit dem 30.03.2020 in fünf Tranchen, zuletzt am 24.04.2020 eingetroffen – insbesondere bei Schutzkleidung besteht aber weiterer Bedarf. Unabhängig von diesen Teillieferungen war und ist der Landkreis aktiv bei der Akquise von Schutzausrüstungen und Atemschutzmasken, die eigenständig geordert werden. Am 20.04. wurden u.a. 100.000 OP-Masken angeliefert.  

Heute erhielt der Landkreis erneut eine Materiallieferung. Inzwischen ist ausreichend Handdesinfektionsmittel als auch  OP- und FFP 2 Masken vorhanden. Bei Bedarf können sich Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen und Kommunen im Feuerwehrtechnischen Zentrum melden. Mangelware sind weiterhin Pflegekittel und Schutzanzüge. Der Landkreis hat inzwischen weitere Lagerkapazitäten im Feuerwehrtechnischen Zentrum in Beelitz-Heilstätten für die großen Mengen an Material geschaffen.  

 

Der Aufruf des Landkreises, Masken zu nähen bzw. zu spenden, wird aufrechterhalten. Der Landrat bedankt sich für die Unterstützung, denn inzwischen erreichten rund 800 genähte Masken das FTZ - und fanden bereits viele dankbare Abnehmer. Die Verteilung soll dorthin erfolgen, wo der Bedarf dringend ist - das kann auch direkt in der Stadt oder Gemeinde sein, wo die Masken angefertigt werden. Die Freiwilligendienst-Koordinatorin des Landkreises – Steffi Wiesner - steht in diesen Fragen als
Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie nimmt entsprechende Wünsche entgegen und kann auch Sachspenden (z.B. Stoff) koordinieren- E-Mail: . Die Plattform HelpTo: http://www.helpto.de ist dazu eine willkommene Ergänzung und soll auch als Plattform zur Verbreitung dienen – der Landkreis hat „HelpTo“ bei der Unterstützung Geflüchteter bereits genutzt, die Zusammenarbeit erfolgte unkompliziert.

 

Dem Landkreis sind bereits mehr als 100 Anträge auf Ausnahmegenehmigung zur Eindämmungsverordnung zugegangen. Allerdings ist die Regelung in § 5 der Eindämmungsverordnung so getroffen worden,dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios sowie der Betrieb von Thermen, Wellnesszentren und ähnlichen Einrichtungen untersagt ist. Zusammenkünfte in Vereinen – unabhängig ob Sportverein oder sonstiger Verein - sind weiterhin verboten. Nicht untersagt ist aber der Zutritt auf das Vereinsgelände, wenn der Verein die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln garantieren kann. Das gemeinsame Training im Verein in Gruppen ist verboten, individueller Sport allein oder zu zweit (zum Beispiel Tennis oder Golf) ist zulässig, wenn der Verein auf dem Gelände das Abstandsgebot klar einhalten kann und über eine Ausnahmegenehmigung verfügt. Die Verordnung gilt einschließlich bis zum 8. Mai 2020.

 

Ab dem 27. April gelten einzelne Lockerungen gemäß der Änderung der Eindämmungsverordnung vom 24.04.2020, weitere ab dem 4. Mai 2020.
Link: http://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8613

 

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat eine Allgemeinverfügung  über die Zulassung von Ausnahmen vom Verbot des Sportbetriebs in öffentlichen und privaten Sportanlagen erlassen. Sie tritt mit Veröffentlichung in der Märkischen Allgemeinen Zeitung am 30.04.2020 in Kraft.  Auch zu finden im Internet unter:

http://www.potsdam-mittelmark.de

 

Verstärkung erhält die Kreisverwaltung bisher aus 8 Kommunen (Werder (Havel), Nuthetal, Amt Brück, Niemegk, Kloster Lehnin u.a., die den Landkreis bei Kontrollen zur Einhaltung der Quarantäneanordnungen unterstützen werden. Die Beschäftigten werden  sich bei Kontrollen vor Ort ausweisen und sind mit entsprechenden Westen und/oder Fahrzeugen erkennbar ausgestattet. Inzwischen musste festgestellt werden, dass sich vereinzelt Bürgerinnen und Bürger den Quarantäne-Anordnungen widersetzen. Momentan befindet sich der Landkreis im Anhörungsverfahren bei 6 Verstößen gegen die EindämmungsVO und hat zwei Abgaben an die Staatsanwaltschaft zur Einleitung eines Strafverfahrens veranlasst.


Der Landkreis wird allen Verstößen unverzüglich nachgehen und ggf. direkt Anhörung veranlassen.

(Link Bußgeldkatalog: 

 

https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/

76/Amtsblatt%2013S_20.pdf)

 

„Helfende Hände“ - Unterstützung durch die Bundeswehr ist eingetroffen

 

Seit dem 22.04.2020 verstärken 20 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr das Gesundheitsamt des Landkreises in den Dienststellen Teltow, Werder (Havel) und Brandenburg a. d. Havel insbesondere bei der Nachverfolgung von Kontaktketten und allgemeinen Verwaltungstätigkeiten sowie den Krisenstab in Beelitz-Heilstätten. personell zunächst bis Ende Mai unterstützen werden. Alle Kameradinnen und Kameraden kommen aus dem Logistikbataillon 172 der Bundeswehr in Beelitz und werden zunächst bis Ende Mai den Landkreis personell unterstützen.

 

Am 24.04. besuchte der Leiter des Regionalen Führungsstabes 3 OST, Brigadegeneral Bernd Stöckmann mit dem Kommandeur des Landeskommandos Brandenburg, Oberst Olaf Detlefsen, den Krisenstab in Beelitz-Heilstätten sowie den Standort des Gesundheitsamtes in Werder (Havel), um sich über die
Arbeit der Soldaten vor Ort ein Bild zu machen. Vizelandrat Christian Stein begrüßte die Abordnung der Bundeswehr und bedankte sich persönlich nochmals für die Hilfeleistung, die von Soldaten des Logistik-Bataillon 172 aus Beelitz tatkräftig erfolgt.

 

 

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Abfallentsorgung im Landkreis Potsdam-Mittelmark:

 

Die APM Potsdam-Mittelmark GmbH informiert, dass
ab der 19. Kalenderwoche 2020 bzw. ab dem 05.05.2020 die Wertstoffhöfe in Niemegk, Teltow und Werder (Havel) wieder regulär für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises geöffnet haben:

Mo.: geschlossen
Di.-Fr.: 08:30 – 17:00 Uhr
Sa.: 08:30 – 12:00 Uhr

 

Es ist zu beachten, dass sich aufgrund der Corona-Krisensituation nur eine bestimmte Anzahl von Kunden auf den Wertstoffhöfen aufhalten darf (Wertstoffhof in Werder und Teltow max. 5 Kunden sowie max. 4 Kunden auf dem Wertstoffhof in Niemegk). Deswegen kann es hier ggf. zu längeren Wartezeiten bei der Annahme kommen.


Aus Rücksichtnahme auf sich selbst und gegenüber anderen Personen wird darum gebeten, bei Anlieferung auf dem Wertstoffhof einen 2-m-Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten! Kinder müssen bitte im Auto bleiben.

 

Die bargeldlose Zahlungsweise ist erwünscht.
 

Die APM-Verwaltungen in Niemegk sowie in Potsdam bleiben noch weiter für den persönlichen Kundenverkehr geschlossen.
Trotzdem können sich Bürgerinnen und Bürger fernmündlich und auf schriftlichem Weg an den Abfallwirtschaftsbetrieb wenden.

 

Aktuelle Informationen zur Abfallentsorgung unter: http://www.apm-niemegk.de.

 

 

4. Service der Kreisverwaltung


Das "Corona-Telefon" unter 033841 91 111 des Landkreises wurde personell verstärkt, insgesamt stehen nun 8 Kolleginnen und Kollegen für Fragen telefonisch zur Verfügung. Die Servicezeit wurde auch auf das Wochenende von 9-15 Uhr ausgedehnt.

 

Stets aktuell ist die Übersichtskarte des Landkreises zum Geschehen auf der Website http://www.potsdam-mittelmark.de.

 

Für Gewerbetreibende sind inzwischen umfangreiche Hilfestellungen kommuniziert worden, daher verweist die Wirtschaftsförderung des Landkreises Potsdam-Mittelmark auf diese Angebote unter www.potsdam-mittelmark.de  oder auf die  Webseite der TGZ PM GmbH:

 

http://www.wirtschaft.pm/wirtschaftsforumpm/informationen-corona-und-unternehmen

 

Das Jugendamt teilt ergänzend mit, dass es Terminvereinbarungen telefonisch für die Standorte gibt: Standorte Bad Belzig und Brandenburg- 033841 91 490, für den Standort Teltow 03328 318 242 und für den Standort Werder 03327 739 367.

 

Jagdbehörde und Fischereibehörde sind ebenfalls nur eingeschränkt zu erreichen, siehe Homepage.

 

Weitere Informationsquellen bestehen unter www.corona.brandenburg.de und der neuen Hotline 0331 866 5050; diese hat das Land Brandenburg an den Start gebracht und ab sofort zeitlich ausgeweitet.

 

 

5. Erreichbarkeit der Gemeinde & Nachbarschaftshilfe:

 

Trotz Schließung des Rathauses für den offenen Bürger- und Kundenverkehr sind wir selbstverständlich unter den gewohnten Kontaktdaten zu erreichen:

 

telefonisch: 033849-798 0 oder

per E-Mail: 

 

Wir haben eine Koordinierungsstelle für Nachbarschaftshilfe eingerichtet.

 

Kontaktdaten: 0152/075 26 814

Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 9.00 – 12.00 Uhr melden.

 

Das Angebot richtet sich insbesondere an ältere und kranke Mitbürger*innen, die wegen der besonderen Risiken das Haus nicht verlassen sollen. Fahrten zum Arzt können leider nicht durchgeführt werden. Wir suchen aber auch engagierte Bürger die uns hierbei unterstützen.

 

Neue Aktion des Familienzentrums der Gemeinde Wiesenburg/Mark! Genaue Informationen finden Sie hier:

https://www.wiesenburgmark.de/news/1/565021/nachrichten/familienzentrum-kleine-k%C3%BCnstler.html

 

 

Stand: 04.05.2020, 16:45 Uhr

 

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