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33. Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie

1. Neue Informationen:  491 Corona-Fälle in Potsdam-Mittelmark

 

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind inzwischen 491 (+ 2 zum Vortag) Personen als infiziert gemeldet. Weiterhin sind die meisten Fälle (153) in Werder (Havel) sowie in Kleinmachnow, Teltow, Beelitz und Michendorf zu verzeichnen. Es werden aktuell 56 der infizierten Personen stationär (außerhalb von Potsdam-Mittelmark) betreut. Diese Zahl wurde aufgrund einer aktuellen Abfrage bei den zuständigen Gesundheitsämtern der Klinikstandorte nunmehr bereinigt. Bislang lagen dem Landkreis Mitteilungen zu 76 stationären Aufnahmen vor.


Die Zahl der Verstorbenen im Landkreis hat sich gegenüber gestern nicht erhöht und liegt bei insgesamt 40 Menschen. Der Erkrankung sind 22 Menschen aus Werder (Havel), 6 aus der Stadt Beelitz, 2 aus Bad Belzig, der Gemeinde Michendorf, der Gemeinde Kloster Lehnin und aus dem Amt Niemegk sowie dem Amt Brück, jeweils einer aus Groß Kreutz und Kleinmachnow erlegen.

 

Aktuell befinden sich 142 (Vortag: 156) Personen in (angeordneter) häuslicher Quarantäne. Die Zahl der Verdachtsfälle hat sich nicht erhöht und beträgt jetzt 2.415 (2.415 Vortag) Personen, davon wurden 449 (444 Vortag) negativ getestet, die restlichen befinden sich in der Abklärung.

 

Für die in der neuen Regelung der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, die am 9. Mai 2020 in Kraft treten soll, ist ein Wert von kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern binnen 7 Tagen vorgesehen; dieser Wert läge für den Landkreis Potsdam-Mittelmark bei 107 Neuinfektionen innerhalb einer Woche. Aktuell liegt dieser Wert bei 30 Infizierten (8. Mai 2020).

 

Zum Infektionsgeschehen im Landkreis

Am 23.04. war als erste im Landkreis die Kita in Netzen (Gemeinde Kloster Lehnin) betroffen, in der eine Erzieherin positiv auf Corona-Viren getestet worden ist. In der Kita waren 12 Kinder in Notbetreuung, die von 6 Erzieherinnen beaufsichtigt wurden. Die Kita ist desinfiziert worden und hat am 05.05.2020 den Betrieb wieder aufgenommen. Es sind keine weiteren Fälle beim in Quarantäne befindlichen Personal und Kindern festgestellt worden.

 

Seniorenpflegeeinrichtung „Haus am Zernsee“

In der Werderaner Seniorenpflegeeinrichtung „Haus am Zernsee“ waren insgesamt 33 Bewohner und 15 Mitarbeiter an Covid-19 erkrankt. Inzwischen sind 17 Heimbewohner und 7 Mitarbeiter wieder genesen. Leider sind auch 10 Verstorbene im Heim zu beklagen.

 

Covid 19 Fälle in Asylunterkünften

Bereits am 30.04.20 wurde erstmals eine Covid-19 Erkrankungen aus der Asylunterkunft in Werder (Havel) bestätigt. Die zwei in sehr engem Kontakt stehenden Familien, wo ein Familienangehöriger positiv getestet wurde, sind bereits seit 30.04.2020 in der Asylunterkunft Potsdamer Straße 5 in T eltow untergebracht. Momentan sind dort 3 an Covid-19 infizierte Personen sowie 13 Verdachtsfälle in Quarantäne untergebracht, insgesamt also 16 Personen (2 Familien aus Werder (Havel) –Quarantäneanordnung bis 14.05.2020 und eine Familie aus Stahnsdorf – Quarantäneanordnung bis 11.05.2020). Das Gesundheitsamt beobachtet mit großer Sorgfalt das weitere Geschehen in der Asylunterkunft in Werder (Havel). Alle Bewohner wurden nochmals auf gebotene Hygienemaßnahmen und das Verhalten in der Öffentlichkeit hingewiesen.

 

Eine Behinderteneinrichtung des Evangelische Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin in Teltow, das Haus Nazareth, wurde unter Gesamtquarantäne gestellt. Betroffen sind dort 20 Bewohner und 4 Betreuer, von denen einer positiv mit Covid-19 getestet wurde. Das Gesundheitsamt hat aufgrund der besonderen Situation angeordnet, alle Mitarbeitende und alle Bewohner abzustreichen. Die Mitarbeitenden und Bewohner wurden abgestrichen, Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor. Es sind derzeit keinerlei Symptome bei den Betroffenen festzustellen.

 

Klinik-Netzwerk Havelland-Fläming
Für die Region Havelland-Fläming hat das Städtische Klinikum Brandenburg die koordinierende Rolle inne. Grund ist die Situation der Potsdamer Krankenhäuser Ernst von Bergmann und St. Josefs Krankenhaus. Das Ernst-von-Bergmann-Klinikum in Bad Belzig ist Covid-frei und ist in die Aufnahme von Notfällen in das Klinik-Netzwerk eingebunden. Insgesamt sind die Kliniken im Land Brandenburg dazu aufgefordert, den Wiedereinstieg in die Regelversorgung unter Berücksichtigung der Vorhaltung von Kapazitäten für die Versorgung von Covid-19 Patientinnen und Patienten zu vollziehen.

 

Anfertigen von einfachem Mund-Nasen-Schutz
Die Freiwilligendienst-Koordinatorin des Landkreises – Steffi Wiesner - steht in diesen Fragen als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie nimmt entsprechende Wünsche entgegen und kann auch Sachspenden (z.B. Stoff) koordinieren- E-Mail: .

Die Plattform HelpTo http://www.helpto.de ist dazu eine willkommene Ergänzung und soll auch als Plattform zur Verbreitung dienen – der Landkreis hat „HelpTo“ bei der Unterstützung Geflüchteter bereits genutzt, die Zusammenarbeit erfolgte unkompliziert.

 

Hinweise zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes

Die Masken sind zu tragen im ÖPNV und allen Verkaufseinrichtungen

  • jeder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr muss dort eine Maske tragen
  • von der Pflicht befreit sind Fahrerinnen und Fahrer des ÖPNV + Personen, die ein entsprechendes ärztliches Attest besitzen und mitführen müssen
  • Wichtig: Auch mit dem Mund - Nase - Schutz muss der empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden
  • Vor dem Anlegen und nach dem Ablegen die Hände gründlich mit Seife waschen
  • Innen - und Außenseite der Maske nicht berühren, nicht um den Hals hängen oder unter das Kinn schieben, nur Seiten und Bänder berühren
  • Maske muss über Mund, Nase und Wangen platziert werden und an den Rändern möglichst eng anliegen
  • Maske wechseln, wenn sie durch Atemluft durchfeuchtet ist
  • Nach Gebrauch die Maske bei 60°C bis 95°C waschen oder entsorgen

 

 

2. Allgemeine Informationen:

 

 

Bei Bedarf können sich Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie Kommunen im Feuerwehrtechnischen Zentrum melden, wenn Handdesinfektionsmittel als auch OP - und FFP 2 – Masken benötigt werden. Mangelware sind weiterhin Pflegekittel und Schutzanzüge.


Amtshilfe bei der Kontrolle der Eindämmungsverordnung und Quarantäne-Anordnungen. Der Landrat hat die BürgermeisterInnen und Amtsdirektoren förmlich um Amtshilfe bei der Kontrolle von Verstößen gegen die Eindämmungsverordnung gebeten. Außerdem unterstützen 8 Kommunen, u.a. Werder (Havel), Nuthetal, Amt Brück, Niemegk, Gemeinde Kloster Lehnin, Stahnsdorf (u.a.) den Landkreis bei der Überprüfung der Einhaltung der Quarantäneanordnungen. Die Kontrolleure weisen sich vor Ort aus und sind mit entsprechenden Westen und/oder Fahrzeugen erkennbar.

 

Trotz eindeutiger Anweisungen muss auch immer wieder festgestellt werden, dass sich vereinzelt Bürgerinnen und Bürger gegen die Quarantäne-Anordnungen widersetzen. In schweren Fällen kann der Landkreis mit einer richterlichen Anordnung potentielle Quarantäne-Verweigerer in Zusammenarbeit mit der Polizei für die Dauer der Quarantäne in der Ausreisesammelstelle Schönefeld festsetzen.

Das ist am 5. Mai erstmals erfolgt. Eine Person aus der Gemeinschaftsunterkunft in Teltow hatte sich der Quarantäne durch Entfernen aus der Einrichtung widersetzt. Nach Erscheinen in der Einrichtung wurde die betroffene Person mit Hilfe der Polizei festgesetzt und mit einem Krankentransport der Johanniter in die Ausreisesammelstelle Schönefeld gebracht. (Absonderung eines Quarantäneverweigerers). Das ist der erste Fall, der im Land Brandenburg mit dieser Konsequenz vollzogen wurde.


Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat eine Allgemeinverfügung über die Zulassung von Ausnahmen vom Verbot des Sportbetriebs in öffentlichen und privaten Sportanlagen erlassen. Sie trat mit Veröffentlichung in der Märkischen Allgemeinen Zeitung am 30.04.2020 in Kraft - auch zu finden im Internet unter:

https://www.potsdam-mittelmark.de/fileadmin/extern/user_upload/

Allgemeinverfuegung_1_Ausnahmen_Sport_3.pdf

 

Dem Landkreis gehen weiterhin Anträge auf Ausnahmegenehmigung zur Eindämmungsverordnung zu. Allerdings ist die Regelung in § 5 der Eindämmungsverordnung so getroffen worden, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios sowie der Betrieb von Thermen, Wellnesszentren und ähnlichen Einrichtungen untersagt ist. Zusammenkünfte in Vereinen – unabhängig ob Sportverein oder sonstiger Verein - sind weiterhin verboten. Nicht untersagt ist aber der Zutritt auf das Vereinsgelände, wenn der Verein die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln garantieren kann. Das gemeinsame Training im Verein in Gruppen ist verboten, individueller Sport allein oder zu zweit ist zulässig, wenn der Verein auf dem Gelände das Abstandsgebot klar einhalten kann und über eine Ausnahmegenehmigung verfügt. Die Verordnung gilt einschließlich bis zum 8. Mai 2020.

 

Seit dem 27. April gelten einzelne Lockerungen gemäß der Änderung der Eindämmungsverordnung vom 24.04.2020, weitere seit dem 4. Mai 2020.
http://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/

public/gvbldetail.jsp?id=8613
Bußgeldkatalog:
http://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/

76/Amtsblatt%2015S_20.pdf

 

Aktuelle Informationen zur Abfallentsorgung im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Die APM Potsdam-Mittelmark GmbH informiert, dass ab dieser Woche die Wertstoffhöfe in Niemegk, Teltow und Werder (Havel) wieder regulär für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises geöffnet haben, auf der Website http://www.apm-niemegk.de. Die APM-Verwaltungen in Niemegk sowie in Potsdam bleiben noch weiter für den persönlichen Kundenverkehr geschlossen. Trotzdem können sich Bürgerinnen und Bürger fernmündlich und auf schriftlichem Weg an den Abfallwirtschaftsbetrieb wenden.

 

Regiobus Potsdam Mittelmark verkauft ab 11. Mai wieder Tickets in den Bussen.

Ab Montag, den 11. Mai 2020 nimmt regiobus den Verkauf von Fahrausweisen in den Linienbussen wieder auf. Dazu wird die erste Tür geöffnet, um Fahrgästen ohne Fahrausweis den Ticketkauf zu ermöglichen. Wo machbar, bleibt ein Türflügel geschlossen, um weiteren Abstand zu halten. ÖPNV- Kunden mit Fahrausweisen können weiterhin die hinteren Türen als Zugang nutzen. Zum Schutz werden die Fahrerkabinen in den Bussen sukzessive mit klappbaren Plexiglasscheiben ausgestattet. Alle Fahrer erhielten zudem bereits Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe und Desinfektionsmittel, welche bei Bedarf genutzt werden können. Damit wird der Schutz des Fahrpersonals auch bei der Unterstützung von zum Beispiel geheingeschränkten Personen möglich. Die Sperrung der ersten Sitzreihen in den Fahrzeugen wird beibehalten.

 

 

Kreispolitik
Am Mittwoch, dem 20 Mai 2020 findet die 4. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Recht, Bauen und Landwirtschaft in Bad Belzig (TGZ) statt.

 

 

3. Service der Kreisverwaltung und Kontaktdaten der Gemeinde Wiesenburg/Mark

 

Das "Corona-Telefon" unter 033841 91 111 des Landkreises wurde personell verstärkt, insgesamt stehen 8 Kolleginnen und Kollegen für Fragen telefonisch zur Verfügung. Die Servicezeit wurde auch auf das Wochenende von 9-15 Uhr ausgedehnt.

 

Stets aktuell ist die Übersichtskarte des Landkreises zum Corona-Geschehen auf der Website: 

http://gis1.potsdam-mittelmark.de/WebOffice/synserver?project=lkpm_corona&client=core&user=isk&password=isk

 

Für Gewerbetreibende sind inzwischen umfangreiche Hilfestellungen kommuniziert worden, daher verweist die Wirtschaftsförderung des Landkreises Potsdam-Mittelmark auf der Website der TGZ PM GmbH: 

http://www.wirtschaft.pm/wirtschaftsforumpm/

informationen-corona-und-unternehmen

 

Die angebotene Email-Terminvereinbarung in der Zulassungsstelle, Fahrerlaubnisbehörde sowie Ausländerbehörde wurde gut angenommen. Es ist jedoch zu beachten, dass aufgrund der Einschränkungen nur dringende Angelegenheiten erledigt werden können, z. B. bei Verlust von Kfz-Kennzeichen oder der amtlichen Papiere.
Das Jugendamt teilt ergänzend mit, dass es Terminvereinbarungen telefonisch für die Standorte gibt: Standorte Bad Belzig und Brandenburg- 033841 91 490, für den Standort Teltow 03328 318 242 und für den Standort Werder 03327 739 367. Jagdbehörde und Fischereibehörde sind ebenfalls nur eingeschränkt zu erreichen, Angaben siehe Homepage.

Weitere Informationsquellen bestehen für das Land Brandenburg unter:

http://www.corona.brandenburg.de und

der Hotline 0331 866 5050.

 

Erreichbarkeit der Gemeinde & Nachbarschaftshilfe:

 

Trotz Schließung des Rathauses für den offenen Bürger- und Kundenverkehr sind wir selbstverständlich unter den gewohnten Kontaktdaten zu erreichen:

 

telefonisch: 033849-798 0 oder

per E-Mail: 

 

Wir haben eine Koordinierungsstelle für Nachbarschaftshilfe eingerichtet.

 

Kontaktdaten: 0152/075 26 814

Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 9.00 – 12.00 Uhr melden.

 

Das Angebot richtet sich insbesondere an ältere und kranke Mitbürger*innen, die wegen der besonderen Risiken das Haus nicht verlassen sollen. Fahrten zum Arzt können leider nicht durchgeführt werden. Wir suchen aber auch engagierte Bürger die uns hierbei unterstützen.

 

Neue Aktion des Familienzentrums der Gemeinde Wiesenburg/Mark! Genaue Informationen finden Sie hier:

https://www.wiesenburgmark.de/news/1/565021/

nachrichten/familienzentrum-kleine-k%C3%BCnstler.html

 

Die zur Verfügung stehenden Abstreichstellen befinden sich in

 

Bad Belzig, Praxis Schulze-Köhn, Niemegker Straße Str. 38 in Zusammenarbeit mit dem Ernst-von-Bergmann Klinikum Bad Belzig,


Sprechzeit: Montag bis Freitag von 11:00-13:00 Uhr

mit vorheriger Anmeldung unter 0170-9364233

Abstriche werden von Montag bis Freitag zu 11:00 Uhr gemacht.

Wochenende geschlossen!

 

Welcher Personenkreis kommt für einen Abstrich in Frage:
Nach Rücksprache mit dem Hausarzt erfolgt eine Testung generell entsprechend der epidemiologischen Falldefinition des Robert-Koch-Institutes, das heißt:

  • Amtemwegsbeschwerden jeder Schwere UND Kontakt zu laborbestätigtem COVID-19-Fall in den 14 Tagen vor Erkrankungsbeginn
  • Hinweise auf eine Lungenentzündung UND Zusammenhang mit Häufungen von Lungenentzündung in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Krankenhaus
  • Hinweise auf eine Lungenentzündung OHNE Alternativdiagnose und OHNE Kontakt zu einem laborbestätigten COVID-19-Fall
  • Amtemwegsbeschwerden jeder Schwere OHNE Kontakt zu einem laborbestätigtem COVID-19-Fall, insbesondere dann wenn der Patient in der Pflege, Arztpraxis oder Krankenhaus tätig ist oder einer Risikogruppe angehört, aber auch bei allen anderen Patienten
  • Tests bei asymptomatischen Personen werden in der Regel nicht empfohlen

 

 

Stand: 08.05.2020, 16:30 Uhr

 

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