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38. Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie

1. Neue Informationen:  500 Corona-Fälle in Potsdam-Mittelmark

 

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind inzwischen 500 (+ 3 zum Vortag) Personen als infiziert gemeldet. Weiterhin sind die meisten Fälle (160) in Werder (Havel) sowie in Kleinmachnow, Teltow, Beelitz und Michendorf zu verzeichnen. Es werden aktuell 52 (54 Vortag) der infizierten Personen stationär (außerhalb von Potsdam-Mittelmark) betreut. 


Die Zahl der Verstorbenen im Landkreis hat sich gegenüber gestern nicht erhöht und liegt bei insgesamt 40 Menschen. Der Erkrankung sind 23 Menschen aus Werder (Havel), 6 aus der Stadt Beelitz, 2 aus Bad Belzig, der Gemeinde Michendorf, der Gemeinde Kloster Lehnin und aus dem Amt Niemegk sowie dem Amt Brück, jeweils einer aus Groß Kreutz und Kleinmachnow erlegen.

 

Hinweis:
Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung und Bearbeitung im KatS-Stab des Landkreises kann es zu Abweichungen kommen. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.

 

Aktuell befinden sich 98 (Vortag: 117) Personen in (angeordneter) häuslicher Quarantäne. Die Zahl der Verdachtsfälle (tatsächlicher Gesamtbestand seit beginn der Aufzeichnung) hat sich nicht erhöht und beträgt jetzt 2.638 (2.638 Vortag) Personen, davon wurden 462 negativ getestet, 545 stellten sich als unbegründet heraus und die restlichen befinden sich in der Abklärung.

 

Die neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 8. Mai 2020 legt einen Grenzwert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern binnen 7 Tagen auf 50 fest. Wenn dieser Wert kumulativ überschritten wird, müssten die Schutzmaßnahmen erhöht werden. Für Potsdam-Mittelmark würde das bedeuten, dass bei 107 Neuinfektionen innerhalb einer Woche die Maßnahmen verschärft werden müssten. Der Aktuelle Gesamtwert liegt momentan bei 12.

 

 

Zum Infektionsgeschehen im Landkreis

 

Seniorenpflegeeinrichtung „Haus am Zernsee“

In der Werderaner Seniorenpflegeeinrichtung „Haus am Zernsee“ waren insgesamt 36 Bewohner und 16 Mitarbeiter an Covid-19 erkrankt. Inzwischen sind 19 Heimbewohner und 12 Mitarbeiter
wieder genesen. Leider sind inzwischen auch 11 Verstorbene im Heim zu beklagen. (Hier wurde die Meldung für einen weiteren Toten nur für den Ort Werder (Havel) übermittelt – ist in der Statistik erfasst worden- erst heute erhielt der Landkreis die Meldung, dass es sich um einen Covid 19 Patienten handelte, der im Klinikum in Brandenburg an der Havel verstorben ist und ein Bewohner des Hauses am Zernsee war)

 

Covid 19 Fälle in Asylunterkünften

Stand heute befinden sich 10 Personen in der Potsdamer Straße 5 in Teltow in Quarantäne (1 bestätigter Covid-Fall, 9 Verdachtsfälle wegen Kontakt zur infizierten Person). Die Quarantänezeit der 10 Personen endet heute. Das bedeutet, dass morgen alle 10 Personen wieder in ihre eigentliche Unterkunft nach Werder (Havel) umziehen können und der Landkreis innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft dann ab morgen Quarantänefrei ist.

 

Diese Plätze werden weiterhin für eventuell neu auftretende Fälle frei gehalten. Im Verdachtsfall werden infizierte oder unter Verdacht stehende Personen dann erneut nach Teltow umgesiedelt.


Hotels sind im Moment nicht vorgesehen. Sollten Quarantänemaßnahmen in Größenordnungen erforderlich sein, würde in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dem Krisenstab des Landkreises eher eine komplette Gemeinschaftsunterkunft unter Quarantäne gesetzt. Das Gesundheitsamt beobachtet mit großer Sorgfalt das weitere
Geschehen in den Asylunterkünften.

 

Eine Behinderteneinrichtung des Evangelische Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin in Teltow, das Haus Nazareth, wurde unter Gesamtquarantäne gestellt. Betroffen sind dort 20 Bewohner und 4 Betreuer, von denen einer positiv mit Covid-19 getestet wurde. Das Gesundheitsamt hat aufgrund der besonderen Situation angeordnet, alle Mitarbeitende und alle Bewohner abzustreichen. Bei allen 20 Bewohnern und einem Mitarbeiter sind die Tests negativ ausgefallen. 2 Ergebnisse stehen derzeit noch aus.

 

2. Allgemeine Informationen

 

Der Landkreis hat beantragt, doe Unterstützung der Bundeswehr noch weiter in Anspruch zu nehmen, voraussichtlich bis Ende Juli 2020!

 

Hinweise zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes

Die Masken sind zu tragen im ÖPNV und allen Verkaufseinrichtungen

  • jeder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr muss dort eine Maske tragen
  • von der Pflicht befreit sind Fahrerinnen und Fahrer des ÖPNV + Personen, die ein entsprechendes ärztliches Attest besitzen und mitführen müssen
  • Wichtig: Auch mit dem Mund - Nase - Schutz muss der empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden
  • Vor dem Anlegen und nach dem Ablegen die Hände gründlich mit Seife waschen
  • Innen - und Außenseite der Maske nicht berühren, nicht um den Hals hängen oder unter das Kinn schieben, nur Seiten und Bänder berühren
  • Maske muss über Mund, Nase und Wangen platziert werden und an den Rändern möglichst eng anliegen
  • Maske wechseln, wenn sie durch Atemluft durchfeuchtet ist
  • Nach Gebrauch die Maske bei 60°C bis 95°C waschen oder entsorgen

 

Trotz eindeutiger Anweisungen ist festgestellt werden, dass sich vereinzelt Bürgerinnen und Bürger den Quarantäne-Anordnungen widersetzen. In schweren Fällen kann der Landkreis mit einer richterlichen Anordnung Quarantäne-Verweigerer für die Dauer der Quarantäne in der Ausreisesammelstelle des Landes in Schönefeld festsetzen. Das ist am 5. Mai erstmals erfolgt. Eine Person aus der Gemeinschaftsunterkunft in Teltow hatte sich der Quarantäne durch Entfernen aus der Einrichtung widersetzt. Mit Hilfe der Polizei wurde die Person per Krankentransport in die Ausreisesammelstelle Schönefeld gebracht (Absonderung eines Quarantäneverweigerers). Das ist der erste Fall, der im Land Brandenburg mit dieser Konsequenz vollzogen wurde.


Am 8. Mai 2020 hat die Landeregierung eine neue Eindämmungsverordnung beschlossen. Diese regelt
weitere Lockerungen u.a. im § 5 zu Veranstaltungen, Versammlungen, Ansammlungen, Zusammenkünften, in
§ 6 zu Sportstätten, Sportbetrieben und Spielplätzen. So dürfen öffentlich zugängliche Spielplätze und - flächen unter freiem Himmel durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr wieder genutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass durch eine anwesende aufsichtsbefugte Person die Einhaltung des Abstandsgebots und der Hygieneregel sichergestellt wird.

 

§ 8 regelt die Öffnung von gastronomischen Einrichtungen. So können ab dem 15. Mai 2020 Gaststätten in der Zeit von 6-22 Uhr öffnen, die zubereitete Speisen verabreichen, einschließlich Cafes, wenn die jeweilige Betreiberin oder der jeweilige Betreiber die Einhaltung der Hygieneregeln nach § 3 sicherstellt.

 

Ebenso können ab dem 15. Mai 2020 Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Ferienwohnungen und -häuser sowie Charterboote mit Übernachtungsmöglichkeit für Gäste öffnen, sofern die jeweiligen Unterkünfte über eine eigene Sanitärausstattung verfügen und sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen geschlossen bleiben.

 

Auch Besuche in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern durch Einzelpersonen sind unter strengen Auflagen wieder möglich. Vor Besuch der Einrichtung wird empfohlen, sich zu erkundigen, ob es von Seiten der Träger Sonderregelungen gibt!

 

Geregelt sind auch alle weiteren Maßnahmen zu Schulen und Kindertageseinrichtungen in den §§ 12 und 13.

Diese Eindämmungsverordnung gilt bis einschließlich 5. Juni 2020.

Link: https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/GVBl_II_30_2020.pdf

 

Am 08.05. wurde eine neue Quarantäneverordnung erlassen:
/https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_quarv


Am 08.05. wurde eine neue Regelung zu Großveranstaltungen erlassen:
https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/disl/dokumente/8643/dokument/14223


Ebenfalls am 08.05. wurde ein neuer Bußgeldkatalog erlassen:
https://www.potsdammittelmark. de/fileadmin/extern/user_upload/_Bussgeldkatalog_Amtsblatt._18S_aus_BUD__08.05.__20.49_Uh r.pdf


Außerdem gibt es eine Auslegungshilfe für Gewerbe zur neuen Eindämmungsverordnung vom 09.05.

https://kkm.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Tabelle_Stand_09052020.pdf

 

Kreispolitik:

Am Donnerstag, dem 14. Mai 2020, 15:00 Uhr findet in Bad Belzig in der Baur-Halle die 6. Sitzung des Kreistages statt.


Am Mittwoch, dem 20 Mai 2020 findet die 4. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Recht, Bauen und Landwirtschaft in Bad Belzig (TGZ) statt.

 

 

3. Service der Kreisverwaltung und Kontaktdaten der Gemeinde Wiesenburg/Mark

 

Das "Corona-Telefon" unter 033841 91 111 des Landkreises wurde personell verstärkt, insgesamt stehen 8 Kolleginnen und Kollegen für Fragen telefonisch zur Verfügung. Die Servicezeit wurde auch auf das Wochenende von 9-15 Uhr ausgedehnt.

 

Eine Übersicht zu sämtlichen Corona-Informationen finden Sie aktuell unter:
http://www.potsdam-mittelmark.de/de/buergerservice/corona-informationen/#c1078


Weitere Informationsquellen bestehen für das Land Brandenburg unter:

http://www.corona.brandenburg.de und

der Hotline 0331 866 5050.

 

Erreichbarkeit der Gemeinde & Nachbarschaftshilfe:

Trotz Schließung des Rathauses für den offenen Bürger- und Kundenverkehr sind wir selbstverständlich unter den gewohnten Kontaktdaten zu erreichen:

 

telefonisch: 033849-798 0 oder

per E-Mail: 

 

Wir haben eine Koordinierungsstelle für Nachbarschaftshilfe eingerichtet.

 

Kontaktdaten: 0152/075 26 814

Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 9.00 – 12.00 Uhr melden.

 

Das Angebot richtet sich insbesondere an ältere und kranke Mitbürger*innen, die wegen der besonderen Risiken das Haus nicht verlassen sollen. Fahrten zum Arzt können leider nicht durchgeführt werden. Wir suchen aber auch engagierte Bürger die uns hierbei unterstützen.

 

Neue Aktion des Familienzentrums der Gemeinde Wiesenburg/Mark! Genaue Informationen finden Sie hier:

https://www.wiesenburgmark.de/news/1/565021/

nachrichten/familienzentrum-kleine-k%C3%BCnstler.html

 

Die zur Verfügung stehenden Abstreichstellen befinden sich in

 

Bad Belzig, Praxis Schulze-Köhn, Niemegker Straße Str. 38 in Zusammenarbeit mit dem Ernst-von-Bergmann Klinikum Bad Belzig,


Sprechzeit: Montag bis Freitag von 11:00-13:00 Uhr

mit vorheriger Anmeldung unter 0170-9364233

Abstriche werden von Montag bis Freitag zu 11:00 Uhr gemacht.

Wochenende geschlossen!

 

Welcher Personenkreis kommt für einen Abstrich in Frage:
Nach Rücksprache mit dem Hausarzt erfolgt eine Testung generell entsprechend der epidemiologischen Falldefinition des Robert-Koch-Institutes, das heißt:

  • Amtemwegsbeschwerden jeder Schwere UND Kontakt zu laborbestätigtem COVID-19-Fall in den 14 Tagen vor Erkrankungsbeginn
  • Hinweise auf eine Lungenentzündung UND Zusammenhang mit Häufungen von Lungenentzündung in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Krankenhaus
  • Hinweise auf eine Lungenentzündung OHNE Alternativdiagnose und OHNE Kontakt zu einem laborbestätigten COVID-19-Fall
  • Amtemwegsbeschwerden jeder Schwere OHNE Kontakt zu einem laborbestätigtem COVID-19-Fall, insbesondere dann wenn der Patient in der Pflege, Arztpraxis oder Krankenhaus tätig ist oder einer Risikogruppe angehört, aber auch bei allen anderen Patienten
  • Tests bei asymptomatischen Personen werden in der Regel nicht empfohlen

 

 

Stand: 13.05.2020

 

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