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41. Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie

1. Neue Informationen:  510 Corona-Fälle in Potsdam-Mittelmark

 

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind inzwischen 510 (+ 6 zum Vortag) Personen als infiziert gemeldet. Weiterhin sind die meisten Fälle (164) in Werder (Havel) sowie in Kleinmachnow, Teltow, Beelitz und Michendorf zu verzeichnen. Es werden aktuell 53 (52 Vortag) der infizierten Personen stationär (außerhalb von Potsdam-Mittelmark) betreut. 


Die Zahl der Verstorbenen im Landkreis hat sich gegenüber gestern erhöht und liegt bei insgesamt 41 Menschen. Der Erkrankung sind 23 Menschen aus Werder (Havel), 6 aus der Stadt Beelitz, der Gemeinde Michendorf 3, jeweils 2 aus Bad Belzig, der Gemeinde Kloster Lehnin und aus dem Amt Niemegk sowie dem Amt Brück, jeweils einer aus Groß Kreutz und Kleinmachnow erlegen.

 

Hinweis:
Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung und Bearbeitung im KatS-Stab des Landkreises kann es zu Abweichungen kommen. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.

 

Aktuell befinden sich 53 (am Vortag: 55) Personen in (angeordneter) häuslicher Quarantäne. Die Zahl der Verdachtsfälle (tatsächlicher Gesamtbestand seit beginn der Aufzeichnung) beträgt jetzt 2.817 (2.762 Vortag) Personen, davon wurden 675 negativ getestet, 547 stellten sich als unbegründet heraus, es besteht zu diesen letztgenannten Zahlen bisher noch keine Meldepflicht. 

 

Die neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 8. Mai 2020 legt einen Grenzwert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern binnen 7 Tagen auf 50 fest. Wenn dieser Wert kumulativ überschritten wird, müssten die Schutzmaßnahmen erhöht werden. Für Potsdam-Mittelmark würde das bedeuten, dass bei 107 Neuinfektionen innerhalb einer Woche die Maßnahmen verschärft werden müssten. Der Aktuelle Gesamtwert liegt momentan bei 19 (am Vortag 13).

 

 

Zum Infektionsgeschehen im Landkreis

 

 

Seit 15.05. ist eine weitere Kita im Landkreis, die Kita Sonnenschein in Reckahn (Gemeinde Kloster Lehnin) betroffen, in der eine Mitarbeiterin positiv auf Covid-19-Viren getestet worden ist. In der Folge sind 5 Kinder sowie 2 Erwachsene in häusliche Quarantäne gesetzt worden. Die Kita wird in Absprache mit der Kommune geschlossen bleiben. Nach Desinfektion der gesamten Einrichtung kann die Kommune die Einrichtung wieder nutzen.

Folgende Maßnahmen wurden durch das Gesundheitsamt des Landkreises eingeleitet: 1. Alle betroffenen Personen wurden telefonisch kontaktiert und für die Kinder als auch für die Erzieherinnen eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.

 

2. Bei den Kindern wird die Quarantäne für das sorgeberechtigte Elternteil angewiesen, da die Kinder nun zu Hause beaufsichtigt werden müssen. Die schriftliche Anweisung der Quarantäne wird an die Betroffenen versendet.

3. Alle direkten Kontaktpersonen werden derzeit ermittelt und informiert.

4. Betroffene haben die Möglichkeit, sich bei Fragen direkt an das Gesundheitsamt oder über die Hotline an die zuständige Gesundheitsaufseherin zu wenden.

 

Seniorenpflegeeinrichtung „Haus am Zernsee“ und „Blütentraum“

In der Werderaner Seniorenpflegeeinrichtung „Haus am Zernsee“ waren insgesamt 36 Bewohner und 16 Mitarbeiter an Covid-19 erkrankt. Inzwischen sind 23 zum Vortag 19 Heimbewohner und 13 Mitarbeiter wieder genesen. Leider sind inzwischen auch 11 Verstorbene im Heim zu beklagen. Im Haus Blütentraum haben erneut durchgeführte Tests bei den Bewohnenden drei positive Ergebnisse erbracht. Für die betroffenen Senioren wurde ein neuer Isolierbereich geschaffen, um eine Ausbreitung im Haus zu unterbinden.

 

Covid 19 Fälle in Asylunterkünften

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine Verdachtsfälle und Quarantänefälle.

 

2. Allgemeine Informationen

 

Im Gesundheitsamt nahmen inzwischen 3 durch das RKI verpflichtete „Containment Scouts“ ihre Tätigkeit an den Standorten Brandenburg a.d. Havel, Teltow und Werder (Havel) auf.

 

Hinweise zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes

Die Masken sind zu tragen im ÖPNV und allen Verkaufseinrichtungen

  • jeder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr muss dort eine Maske tragen
  • von der Pflicht befreit sind Fahrerinnen und Fahrer des ÖPNV + Personen, die ein entsprechendes ärztliches Attest besitzen und mitführen müssen
  • Wichtig: Auch mit dem Mund - Nase - Schutz muss der empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden
  • Vor dem Anlegen und nach dem Ablegen die Hände gründlich mit Seife waschen
  • Innen - und Außenseite der Maske nicht berühren, nicht um den Hals hängen oder unter das Kinn schieben, nur Seiten und Bänder berühren
  • Maske muss über Mund, Nase und Wangen platziert werden und an den Rändern möglichst eng anliegen
  • Maske wechseln, wenn sie durch Atemluft durchfeuchtet ist
  • Nach Gebrauch die Maske bei 60°C bis 95°C waschen oder entsorgen

 

Trotz eindeutiger Anweisungen ist festgestellt werden, dass sich vereinzelt Bürgerinnen und Bürger den Quarantäne-Anordnungen widersetzen. In schweren Fällen kann der Landkreis mit einer richterlichen Anordnung Quarantäne-Verweigerer für die Dauer der Quarantäne in der Ausreisesammelstelle des Landes in Schönefeld festsetzen. Das ist am 5. Mai erstmals erfolgt. Eine Person aus der Gemeinschaftsunterkunft in Teltow hatte sich der Quarantäne durch Entfernen aus der Einrichtung widersetzt. Mit Hilfe der Polizei wurde die Person per Krankentransport in die Ausreisesammelstelle Schönefeld gebracht (Absonderung eines Quarantäneverweigerers). Das ist der erste Fall, der im Land Brandenburg mit dieser Konsequenz vollzogen wurde. Der betroffene Bürger ist wieder aus dieser Quarantäne entlassen.


Am 8. Mai 2020 hat die Landeregierung eine neue Eindämmungsverordnung beschlossen. Diese regelt
weitere Lockerungen u.a. im § 5 zu Veranstaltungen, Versammlungen, Ansammlungen, Zusammenkünften, in
§ 6 zu Sportstätten, Sportbetrieben und Spielplätzen. So dürfen öffentlich zugängliche Spielplätze und - flächen unter freiem Himmel durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr wieder genutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass durch eine anwesende aufsichtsbefugte Person die Einhaltung des Abstandsgebots und der Hygieneregel sichergestellt wird.  Angeregt durch etliche Anfragen, sei hier noch einmal erklärt, dass die Regel nach § 5 der aktuellen Eindämmungs-VO (...mit 50 Personen...) z.B. bei einer Hochzeitszeremonie nicht einschließt, dass in diesem Kreis danach eine Feier stattfinden darf.

 

§ 8 regelt die Öffnung von gastronomischen Einrichtungen. So können ab dem 15. Mai 2020 Gaststätten in der Zeit von 6-22 Uhr öffnen, die zubereitete Speisen verabreichen, einschließlich Cafes, wenn die jeweilige Betreiberin oder der jeweilige Betreiber die Einhaltung der Hygieneregeln nach § 3 sicherstellt.

 

Ebenso können ab dem 15. Mai 2020 Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Ferienwohnungen und -häuser sowie Charterboote mit Übernachtungsmöglichkeit für Gäste öffnen, sofern die jeweiligen Unterkünfte über eine eigene Sanitärausstattung verfügen und sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen geschlossen bleiben.

 

Auch Besuche in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern durch Einzelpersonen sind unter strengen Auflagen wieder möglich, wenn in der Einrichtung kein aktives Infektionsgeschehen besteht. Vor Besuch der Einrichtung wird empfohlen, sich zu erkundigen, ob es von Seiten des Trägers besondere Regelungen gibt.

 

Geregelt sind auch alle weiteren Maßnahmen zu Schulen und Kindertageseinrichtungen in den §§ 12 und 13.

Diese Eindämmungsverordnung gilt bis einschließlich 5. Juni 2020.

Link: https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/GVBl_II_30_2020.pdf

 

Oder in einfacher und verständlicher Sprache hier:

https://kkm.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/2020-05-08_Corona_Verordnung_ES.3888187.pdf

 

Am 08.05. wurde eine neue Quarantäneverordnung erlassen:
/https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_quarv


Am 08.05. wurde eine neue Regelung zu Großveranstaltungen erlassen:
https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/disl/dokumente/8643/dokument/14223


Ebenfalls am 08.05. wurde ein neuer Bußgeldkatalog erlassen:
https://www.potsdammittelmark. de/fileadmin/extern/user_upload/_Bussgeldkatalog_Amtsblatt._18S_aus_BUD__08.05.__20.49_Uh r.pdf


Außerdem gibt es eine Auslegungshilfe für Gewerbe zur neuen Eindämmungsverordnung vom 09.05.

https://kkm.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Tabelle_Stand_09052020.pdf

 

Kreispolitik:

Am Mittwoch, dem 20 Mai 2020 findet die 4. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Recht, Bauen und Landwirtschaft in Bad Belzig (TGZ) statt.

 

 

3. Service der Kreisverwaltung und Kontaktdaten der Gemeinde Wiesenburg/Mark

 

Das "Corona-Telefon" unter 033841 91 111 des Landkreises wurde personell verstärkt, insgesamt stehen 8 Kolleginnen und Kollegen für Fragen telefonisch zur Verfügung. Die Servicezeit wurde auch auf das Wochenende von 9-15 Uhr ausgedehnt.

 

Eine Übersicht zu sämtlichen Corona-Informationen finden Sie aktuell unter:
http://www.potsdam-mittelmark.de/de/buergerservice/corona-informationen/#c1078


Weitere Informationsquellen bestehen für das Land Brandenburg unter:

http://www.corona.brandenburg.de und

der Hotline 0331 866 5050.

 

Erreichbarkeit der Gemeinde & Nachbarschaftshilfe:

Trotz Schließung des Rathauses für den offenen Bürger- und Kundenverkehr sind wir selbstverständlich unter den gewohnten Kontaktdaten zu erreichen:

 

telefonisch: 033849-798 0 oder

per E-Mail: 

 

Wir haben eine Koordinierungsstelle für Nachbarschaftshilfe eingerichtet.

 

Kontaktdaten: 0152/075 26 814

Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 9.00 – 12.00 Uhr melden.

 

Das Angebot richtet sich insbesondere an ältere und kranke Mitbürger*innen, die wegen der besonderen Risiken das Haus nicht verlassen sollen. Fahrten zum Arzt können leider nicht durchgeführt werden. Wir suchen aber auch engagierte Bürger die uns hierbei unterstützen.

 

Neue Aktion des Familienzentrums der Gemeinde Wiesenburg/Mark! Genaue Informationen finden Sie hier:

https://www.wiesenburgmark.de/news/1/565021/

nachrichten/familienzentrum-kleine-k%C3%BCnstler.html

 

Die zur Verfügung stehenden Abstreichstellen befinden sich in

 

Bad Belzig, Praxis Schulze-Köhn, Niemegker Straße Str. 38 in Zusammenarbeit mit dem Ernst-von-Bergmann Klinikum Bad Belzig,


Sprechzeit: Montag bis Freitag von 11:00-13:00 Uhr

mit vorheriger Anmeldung unter 0170-9364233

Abstriche werden von Montag bis Freitag zu 11:00 Uhr gemacht.

Wochenende geschlossen!

 

Welcher Personenkreis kommt für einen Abstrich in Frage:
Nach Rücksprache mit dem Hausarzt erfolgt eine Testung generell entsprechend der epidemiologischen Falldefinition des Robert-Koch-Institutes, das heißt:

  • Amtemwegsbeschwerden jeder Schwere UND Kontakt zu laborbestätigtem COVID-19-Fall in den 14 Tagen vor Erkrankungsbeginn
  • Hinweise auf eine Lungenentzündung UND Zusammenhang mit Häufungen von Lungenentzündung in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Krankenhaus
  • Hinweise auf eine Lungenentzündung OHNE Alternativdiagnose und OHNE Kontakt zu einem laborbestätigten COVID-19-Fall
  • Amtemwegsbeschwerden jeder Schwere OHNE Kontakt zu einem laborbestätigtem COVID-19-Fall, insbesondere dann wenn der Patient in der Pflege, Arztpraxis oder Krankenhaus tätig ist oder einer Risikogruppe angehört, aber auch bei allen anderen Patienten
  • Tests bei asymptomatischen Personen werden in der Regel nicht empfohlen

 

 

Stand: 16.05.2020, 16:00 Uhr

 

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