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53. Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie

1. Neue Informationen:  554 Corona-Fälle in Potsdam-Mittelmark

 

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind inzwischen 554 (+ 3 zum Vortag) Personen als infiziert gemeldet. Weiterhin sind die meisten Fälle (164) in Werder (Havel) sowie in Kleinmachnow, Teltow, Beelitz und Michendorf zu verzeichnen. Es werden aktuell 22 (21 Vortag) der infizierten Personen stationär (außerhalb von Potsdam-Mittelmark) betreut. 


Die Zahl der Verstorbenen im Landkreis liegt bei insgesamt 41 (+1) Menschen. 


Der Erkrankung sind 23 Menschen aus Werder (Havel), 6 aus der Stadt Beelitz, 3 aus der Gemeinde Michendorf, jeweils 2 aus Bad Belzig, Kloster Lehnin, und dem Amt Brück/Mark sowie jeweils 1 aus den Gemeinden Groß Kreutz (Havel), dem Amt Niemegk, und Kleinmachnow erlegen.

 

Aktuell befinden sich 36 (am Vortag: 54) Personen in (angeordneter) häuslicher Quarantäne. Die Zahl der begründeten Verdachtsfälle- auf Grundlage der Meldungen an den Krisenstab-  beträgt seit Beginn der Aufzeichnungen 3.170 (3.152 Vortag) Personen, davon wurden 1.370 negativ getestet, 614 stellten sich als unbegründet heraus, es besteht zu diesen letztgenannten Zahlen bisher noch keine Meldepflicht.

 

Hinweis:
Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung und Bearbeitung im KatS-Stab des Landkreises kann es zu Abweichungen kommen. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.

 

Die aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg legt einen Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern binnen 7 Tagen fest. Wenn dieser Wert -kumulativ gerechnet- überschritten wird, müssten die Schutzmaßnahmen wieder erhöht werden. Für Potsdam-Mittelmark würde dies bei 107 Neuinfektionen innerhalb einer Woche eintreten. Der aktuelle Wert liegt momentan bei 13 (am Vortag 13).

 

 

Zum Infektionsgeschehen im Landkreis

 

Keine Veränderungen im Briefverteilzentrum der Deutschen Post in Stahnsdorf; von den 84 abgestrichenen Mitarbeitenden waren insgesamt 12 Mitarbeitende positiv auf Covid-19 getestet worden, 6 von ihnen haben ihren Wohnsitz im Landkreis Potsdam-Mittelmark.

 

Seit 15.05. ist die Kita Sonnenschein in Reckahn (Gemeinde Kloster Lehnin) von mehreren Covid-19-Fällen betroffen. 6 Kinder und 2 Mitarbeitende wurden positiv auf Viren getestet. Alle Betroffenen befanden sich in häuslicher Quarantäne. Die Einrichtung ist in Absprache wieder geöffnet worden.

 

In dem Zusammenhang stand auch der positive Covid-19 Fall in der Jahrgangsstufe 5 der Damsdorfer Grundschule. Das Gesundheitsamt hatte für 16 Schülerinnen und Schüler sowie eine Lehrkraft häusliche Quarantäne bis zum 29.05.2020 angeordnet. Weitere Quarantäneanordnungen gibt es für Familienangehörige des erkrankten Kindes. Empfohlen wurde außerdem, dass alle Kinder der betroffenen Schulklasse abgestrichen werden. Der Schulbetrieb ist nach erfolgter Desinfektion unter Beachtung des Hygienekonzeptes wieder regulär aufgenommen worden.

 

Seniorenpflegeeinrichtungen:

Im Haus „Blütentraum“ hatten erneut durchgeführte Tests bei den Bewohnenden fünf positive Ergebnisse erbracht. Für die betroffenen Senioren wurde ein neuer Isolierbereich geschaffen, um eine Ausbreitung im Haus zu unterbinden. Am 20. Mai hatte sich das Kriseninterventionsteam des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) vor Ort ein Bild des Geschehens gemacht. Mit der Heimleitung wurden konstruktive Vereinbarungen getroffen, um die Anforderungen an einen Betrieb unter den Bedingungen des Schutzes vor weiteren Infektionen zu sichern.

 

In der Intensivpflegeeinrichtung Comcura in Beelitz gibt es insgesamt 3 positive Covid-19 Fälle. Das haben bisher die vom Gesundheitsamt angeordneten Tests für alle Patienten und das gesamte Personal ergeben.

 

Im Seniorenzentrum in Grebs waren 2 positive Fälle bekannt. Ein Bewohner befand sich in stationärer Betreuung im Brandenburger Klinikum. Weitere Abstriche wurden daraufhin veranlasst. Eine weitere Bewohnerin wurde als Covid-19 positiv gemeldet. Die Bewohnerin wurde im Haus isoliert untergebracht. Beide Personen sind inzwischen negativ getestet.

 

In der ambulanten Pflege der Diakonie in Kloster Lehnin ist ein Mitarbeiter mit Covid 19 infiziert.

 

Covid 19 Fälle in Asylunterkünften

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine Verdachtsfälle und Quarantänefälle.

 

2. Allgemeine Informationen

 

Im Gesundheitsamt nahmen inzwischen 3 durch das RKI verpflichtete „Containment Scouts“ ihre Tätigkeit an den Standorten Brandenburg a.d. Havel, Teltow und Werder (Havel) auf. Der Landkreis hat die weitere Unterstützung durch die 20 Soldaten der Bundeswehr beantragt, diese sollen zunächst bis Ende Juli 2020 eingesetzt werden.

 

Kindertagesstätten:

Durch eine Änderung der Eindämmungsverordnung können seit dem 25. Mai 2020 Kinder in einer „eingeschränkten Regelbetreuung“ in den Einrichtungen wieder betreut werden. In Absprache mit den Kommunen, hat der Landkreis in diesem Zusammenhang eine Allgemeinverfügung zur Übertragung der Entscheidung über die Aufnahme der Kindertagesbetreuung in die eingeschränkte Regelbetreuung auf die kreisangehörigen amtsfreien Städte und Gemeinden sowie freien Träger erlassen. Diese wird am Samstag, dem 30. Mai 2020 in der Märkischen Allgemeinen Zeitung veröffentlicht: Diese gilt für die Kinderbetreuung ab 2. Juni 2020.

 

Eckpunkte für den Einstieg in einen eingeschränkten Regelbetrieb:

 

Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass Kinder nur in den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen werden sollen, wenn ihre Eltern nicht in der Lage sind, eine häusliche oder private Betreuung zu organisieren. Alle Kinder, die bisher an der Notfallbetreuung teilgenommen haben, werden wie bisher weiter betreut. Alle anderen Kinder, die auf die Kindertagesbetreuung angewiesen sind, werden darüber hinaus nun mindestens einmal wöchentlich betreut; es sollen
hierbei feste Gruppen unter Beachtung der beschriebenen Gruppengrößen gebildet werden. Diese Ausweitung hängt von der Betreuungskapazität der Einrichtung in personeller und räumlicher Sicht ab.

 

Für die Kindertagespflegestellen beginnt der volle Regelbetrieb. Alle Kinder können wieder aufgenommen werden.

 

Die vorgenannten Regelungen für den Einstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb sollen auch für die Ferienzeit bis Anfang August 2020 gelten.

 

Die Allgemeinverfügung tritt am 2. Juni 2020 in Kraft.

https://www.potsdam-mittelmark.de/fileadmin/extern/user_upload/

Allgemeinverfuegung_5_kiat_05_mit_kopf_ohne_kopfzeile.pdf

 

Sozialer Umgang/Kontaktbeschränkungen:

 

Am 27.5. wurde die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg geändert:

https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8660

 

Hier einige Informationen zu Privaten Feiern oder Treffen mit Freunden:
Weiterhin können sich Angehörige zweier Hausstände treffen, zum Beispiel zwei Familien oder Paare, die jeweils in einem Haushalt leben. Dabei spielt die Gruppengröße keine Rolle (zum Beispiel bei kinderreichen Familien).

 

Neu ist, dass sich außerdem nun auch bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Hausständen treffen können. So kann sich jetzt auch wieder die Clique treffen – mit bis zu 10 Leuten. Somit sind
Besuche und Feiern mit Gästen aus mehr als zwei Haushalten im kleinen Rahmen möglich. Aber auch hier gilt: immer auf den richtigen Abstand achten.


Was gilt für private Familienfeiern?
Nach der neuen Corona-Verordnung sind in Brandenburg jetzt Zusammenkünfte und Feiern im privaten oder familiären Bereich „aus gewichtigem Anlass“ mit bis zu 50 Personen erlaubt.


Darf eine private Familienfeier auch in einer Gaststätte stattfinden?
Ja, aber mit Auflagen. Grundsätzlich dürfen Gaststätten und Cafés, die zubereitete Speisen anbieten, für den Publikumsverkehr in der Zeit von 6 bis 22 Uhr öffnen. Die Betreiber müssen aber die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen.

 

Schulen: Wie geht es weiter??

 

Hier der aktualisierte Fahrplan aus dem zuständigen Ministerium:

Schulen öffnen ab dem 25. Mai für weitere Jahrgangsstufen

 

Weiterführende Schulen:

Ab 25. Mai werden die Jahrgänge 5 und 6 der Leistungs- und Begabtenklassen an Gymnasien sowie die 7. und 8. Jahrgänge wieder zur Schule gehen.

 

Das für die Jahrgangsstufen 9 und 10 schon eingeführte Modell des Unterrichts Mo/Mi/Fr wird für die eine Hälfte der Klasse und Di/Do für die andere Hälfte und einem Wechsel nach einer Woche auf die übrigen Jahrgangsstufen (5,6, 7 und 8 in der Sekundarstufe I) ausgeweitet. Dieses System kann aufgrund der an den weiterführenden Schulen vorhandenen Rahmenbedingungen (räumlich und personell) flexibel ausgestaltet werden. Allerdings soll mindestens zweimal in der Woche für alle Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht organisiert werden. Das Präsenzangebot für die Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufen entfällt nach den Prüfungen.

 

An Grund- und weiterführenden Schulen gilt:

Präsenzunterricht und von den Lehrkräften im Homeoffice betreute Phasen des häuslichen Lernens zur Vor- und Nachbereitung der Präsenzphasen wechseln sich ab. Die pädagogischen Angebote an den Grundschulen und der Sekundarstufe I werden fortgeführt

  • für Schülerinnen und Schüler, die beim häuslichen Lernen nur unzureichend durch Lehrkräfte erreichbar sind (u.a. wegen unzureichender technischer Ausstattung) oder

  • die durch eine schulische Präsenz vor möglichen besonderen Gefährdungen im häuslichen Umfeld besser geschützt werden oder

  • im Einzelfall besonderer Unterstützung bedürfen.

 

 

Am 19.05. wurde die Quarantäneverordnung geändert:

https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8655

 


Am 08.05. wurde eine neue Regelung zu Großveranstaltungen erlassen:
https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/disl/dokumente/8643/dokument/14223


Ebenfalls am 08.05. wurde ein neuer Bußgeldkatalog erlassen:
https://www.potsdammittelmark.de/fileadmin/

extern/user_upload/_Bussgeldkatalog_Amtsblatt._18S_aus_BUD__08.05.__20.49_Uh r.pdf


Außerdem gibt es eine Auslegungshilfe für Gewerbe zur neuen Eindämmungsverordnung vom 09.05.

https://kkm.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Tabelle_Stand_09052020.pdf

 

 

Kreispolitik:

Der Kreisausschuss findet am 4. Juni 2020 in Form einer Audiositzung um 17:00 Uhr statt.

 

 

3. Service der Kreisverwaltung und Kontaktdaten der Gemeinde Wiesenburg/Mark

 

Das "Corona-Telefon" unter 033841 91 111 des Landkreises wurde personell verstärkt, insgesamt stehen 8 Kolleginnen und Kollegen für Fragen telefonisch zur Verfügung. Die Servicezeit wurde auch auf das Wochenende von 9-15 Uhr ausgedehnt.

 

Eine Übersicht zu sämtlichen Corona-Informationen finden Sie aktuell unter:
http://www.potsdam-mittelmark.de/de/buergerservice/corona-informationen/#c1078


Weitere Informationsquellen bestehen für das Land Brandenburg unter:

http://www.corona.brandenburg.de und

der Hotline 0331 866 5050.

 

Erreichbarkeit der Gemeinde & Nachbarschaftshilfe:

Trotz Schließung des Rathauses für den offenen Bürger- und Kundenverkehr sind wir selbstverständlich unter den gewohnten Kontaktdaten zu erreichen:

 

telefonisch: 033849-798 0 oder

per E-Mail: 

 

Wir haben eine Koordinierungsstelle für Nachbarschaftshilfe eingerichtet.

 

Kontaktdaten: 0152/075 26 814

Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 9.00 – 12.00 Uhr melden.

 

Das Angebot richtet sich insbesondere an ältere und kranke Mitbürger*innen, die wegen der besonderen Risiken das Haus nicht verlassen sollen. Fahrten zum Arzt können leider nicht durchgeführt werden. Wir suchen aber auch engagierte Bürger die uns hierbei unterstützen.

 

Neue Aktion des Familienzentrums der Gemeinde Wiesenburg/Mark! Genaue Informationen finden Sie hier:

https://www.wiesenburgmark.de/news/1/565021/

nachrichten/familienzentrum-kleine-k%C3%BCnstler.html

 

Hier finden Sie Informationen zu den Abstreichstellen:

https://www.potsdam-mittelmark.de/de/landkreis-verwaltung/daten-fakten/

 

 

 

Stand: 03.05.2020, 15:30 Uhr

 

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