Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 13 "Lückenschluss Feldstraße" der Gemeinde Wiesenburg/Mark

Die Gemeindevertretung Wiesenburg/Mark hat in ihrer Sitzung am 23.06.2020 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 13 „Lückenschluss Feldstraße“ mit Begründung gebilligt und die Auslegung des Planentwurfes beschlossen (Beschluss Nr. 57-7/20).

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll Planungsrecht zur Schaffung von Wohnbauflächen durch Lückenschluss nördlich der Feldstraße geschaffen werden. Die Planung dient zudem der Ortsabrundung des nördlichen Ortsrandes von Wiesenburg.

 

Da das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Lückenschluss Feldstraße“ gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 b BauGB durchgeführt wird (vereinfachtes Verfahren), wird entsprechend § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Gemäß § 13 (3) BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 abgesehen.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, werden von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

In der Zeit vom

13. Juli 2020 bis zum 14. August 2020

 

kann die Planung in der Gemeindeverwaltung Wiesenburg/Mark, Schlossstraße 1 in 14827 Wiesenburg/Mark, während der Dienstzeiten der Verwaltung (montags, mittwochs und donnerstags von 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr, dienstags von 9.00-12-00 und 13.00-18.00 Uhr und freitags von 09.00-12.00 Uhr) eingesehen werden.

 

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie in der untenstehenden Datei.

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