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Info zur Erstattung von Elternbeiträgen in Wiesenburg/Mark

Liebe Eltern,

 

im Sozialausschuss am 26.01. wurden folgende Eckpunkte für eine Erstattung von Elternbeiträgen beraten und zur Abstimmung in der Gemeindevertretung am 23.02. empfohlen.

 

- vorab: eine Erstattung erfolgt im März

 

1. Erstattet werden gezahlte Kostenbeiträge für die IKTB an der Grundschule Wiesenburg. Diese rückwirkend für Dezember, Januar und Februar und für alle Eltern, auch jene, die ihr Kind in der Notbetreuung hatten. Insbesondere möchte die Gemeinde damit die Arbeit der Eltern, welche in der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind, wertschätzen.

 

2. Erstattet werden gezahlte Elternbeiträge in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Wiesenburg/Mark gestaffelt bei NICHTINANSPRUCHNAHME der Betreuung ab Januar 2021:

   *von mindestens 5 Tagen im Monat um 25%

   *von mindestens 10 Tagen im Monat um 50%

   *von mindestens 15 Tagen im Monat um 75%

   *von mindestens 20 Tagen im Monat um 100%

Mit dem stufenweisen Verzicht möchte die Gemeinde die Eltern unterstützen, die ihr Kind freiwillig zu Hause behalten.

 

3. Von den Regelungen der Punkte 1 und 2 ausgenommen sind Kostenbeiträge, die vom Landkreis übernommen bzw. erstattet werden.

 

- Statt einer Aussetzung der Beiträge sollen den Eltern die errechneten Erstattungsbeiträge aus den Punkten 1 und 2 im März ausbezahlt werden. Bei einer Verlängerung dieser Regelung soll die Auszahlung stets nach zwei Monaten erfolgen, um den Berechnungsaufwand zu verringern. Eine Stundung von Kostenbeiträgen auf Antrag der Eltern bleibt unbenommen und gilt im Rahmen der Dauer der Regelungen dieses Beschlusses als zugestimmt.

 

Da sich bereits eine Mehrheit der GemeindevertreterInnen im Sozialausschuss für diese Regelungen ausgesprochen haben, habe ich die Zustimmung erhalten, diese vorab zu veröffentlichen. 

 

Ihr Marco Beckendorf

Bürgermeister 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wiesenburg/Mark
Mi, 27. Januar 2021

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