Aktuelles Antragsformular

Für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 ist eine Hortbetreuung (Notbetreuung) zu gewährleisten.

 

Einen Anspruch auf Notbetreuung (*) haben

 

  • Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls oder

  • aufgrund von Schulen festgestellter besonderer sozialer Unterstützungsbedarfe zu betreuen sind (entsprechende Unterlagen/Nachweise der Schule sind dem Antrag beigefügt),

  • Kinder, von denen mindestens ein Personensorgeberechtigter in den nachfolgend genannten kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt ist, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann,

  • Kinder von Alleinerziehenden, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.

 

 

Um den Antrag zeitnah bearbeiten zu können, verwenden Sie bitte dieses Antragsformular und übersenden es per E-Mail an:

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wiesenburg/Mark
Mo, 19. April 2021

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