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Erneute Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 13 Lückenschluss Feldstraße.

 

Öffentliche Bekanntmachung

der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des

Bebauungsplanes Nr. 13 „Lückenschluss Feldstraße “ der Gemeinde Wiesenburg/Mark

 

Die Gemeindevertretung Wiesenburg/Mark hat in ihrer Sitzung am 23.02.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 13 „Lückenschluss Feldstraße“ mit Begründung gebilligt und die Auslegung des Planentwurfes beschlossen (Beschluss Nr. 96-11/21).

 

Da das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Lückenschluss Feldstraße“ gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 b BauGB durchgeführt wird (vereinfachtes Verfahren), wird entsprechend § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Gemäß § 13 (3) BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 abgesehen.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, werden von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

In der Zeit vom

17.Mai 2021 bis zum 18. Juni 2021

 

kann die Planung in der Gemeindeverwaltung Wiesenburg/Mark, Schlossstraße 1 in 14827 Wiesenburg/Mark, während der Dienstzeiten der Verwaltung (montags, mittwochs und donnerstags von 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr, dienstags von 9.00-12-00 und 13.00-18.00 Uhr und freitags von 09.00-12.00 Uhr) eingesehen werden.

 

Bitte beachten Sie, dass die Einsichtnahme im Sekretariat stattfinden wird. Dazu klingeln Sie bitte vorher am Rathaus und melden sich beim Sekretariat.

 

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Hinweise und Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist vorgebracht oder an die Ge­meindeverwaltung, Schlossstraße 1, 14827 Wiesenburg/Mark versendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs-gerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist die Realisierung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Wohnbauflächen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13 umfasst die Flurstücke 880, 881, 882, 883, 884, 888, 889, 891, 896, 897, 898, 899 der Flur 1 der Gemarkung Wiesenburg und ist in der Abb. 1 dargestellt.

 

 

Abb. 1 - Lage des Geltungsbereichs im Ortsgebiet

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wiesenburg/Mark
Mo, 10. Mai 2021

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