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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen ASP ist nach wie vor gültig.

Sehr geehrte Einwohner*innen,

aus gegebenen Anlass verweisen wir auf die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) vom 07. Oktober 2020. Diese ist nach wie vor gültig.

 

Allgemeinverfügung vom 07.10.2020

https://www.potsdam-mittelmark.de/de/aktuelles-termine/neues-aus-dem-landkreis/aktuelles/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=981&cHash=c28e8a074452cf6e618bb1f99d0a7e93

 

Die Jagdausübungsberechtigten des Landkreises Potsdam-Mittelmark sind weiterhin verpflichtet, jedes verendet aufgefundene Wildschwein dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung sofort anzuzeigen. Dies kann auch digital geschehen – der Fachdienst hat dazu eine Mailadresse eingerichtet: 

 

Zudem ist von jedem Kadaver ein Bluttupfer zu entnehmen und einzusenden. Sollte der Verwesungszustand des Kadavers soweit fortgeschritten sein, dass eine Blutprobenentnahme nicht möglich ist, kann ein größerer Knochen als Probe eingesandt werden.

Um einen möglichen Seucheneintrag frühzeitig zu erkennen, ist es unerlässlich, dass jeder Kadaver, egal ob Fall- oder Unfallwild, gemeldet und beprobt wird. Diese Tiere gelten als sogenannte „Indikatortiere“.

 

Die Meldung (inkl. der GPS-Daten des Fundortes) und die Beprobung wird pro Schwarzwild mit 50 € prämiert. Soweit Verkehrssicherungspflichten nicht entgegenstehen, kann der beprobte Schwarzwildkadaver am Fundort verbleiben.

Die Jagdausübungsberechtigten können weiterhin Material zur Beprobung an den Landkreisstandorten in Bad Belzig, Brandenburg an der Havel und Teltow beziehen.

Derzeit grassiert die ASP in den odernahmen Landkreisen. Es wurden bereits 1423 Wildschweine in Brandenburg positiv auf das Virus getestet (Stand 04.08.2021).

 

Bei Fragen zur Meldung oder zur Beprobung wenden Sie sich bitte an  oder

033841 91333

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wiesenburg/Mark
Mo, 09. August 2021

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