Corona-Lagebericht: Öffentliche Bekanntgabe des Landekreises Potsdam-Mittelmark
Aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes finden die Regelungen der 2. SARS-CoV-2-UmgV vom 29. Juli 2021 über die vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises ab dem 23. August 2021 wieder Anwendung.
Lesen Sie hierzu die öffentliche Bekanntgabe des Landrates, Herrn Blasig:
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