Öffentliche Auslegung und Beteiligung der betroffenen Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung für den Ortsteil Reetz der Gemeinde Wiesenburg/Mark

Die Gemeindevertretung Wiesenburg/Mark hat in ihrer Sitzung am 22.06.2021 den Entwurf der Ergänzungssatzung für den Ortsteil Reetz der Gemeinde Wiesenburg/Mark mit Begründung gebilligt und die Auslegung des Planentwurfes beschlossen (Beschluss Nr. 119-14/21).

 

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der Ergänzungssatzung, bestehend aus der Satzung mit Planzeichnung und der Begründung für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, werden von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Ergänzungssatzung aufgefordert.

 

In der Zeit vom

18. Oktober 2021 bis zum 19. November 2021

 

kann der Entwurf in der Gemeindeverwaltung Wiesenburg/Mark, Schlossstraße 1 in 14827 Wiesenburg/Mark, während der Dienstzeiten der Verwaltung (montags, mittwochs und donnerstags von 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr, dienstags von 9.00-12-00 und 13.00-18.00 Uhr und freitags von 09.00-12.00 Uhr) eingesehen werden. Alternativ kann eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten per Telefon (033849 79824) oder per E-Mail () vereinbart werden.

 

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Hinweise und Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist vorgebracht oder an die Ge­meindeverwaltung, Schlossstraße 1, 14827 Wiesenburg/Mark versendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung der Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs-gerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Ziel und Zweck der Ergänzungssatzung für den Ortsteil Reetz ist die Einbeziehung einer einzelnen Außenbereichsfläche am nördlichen Rand der Ortslage. Auf der Ergänzungsfläche sollen zwei Bauplätze entstehen, auf denen die Errichtung von jeweils einem Wohngebäude möglich ist, das sich nach § 34 BauGB in die Eigenart der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der näheren Umgebung einfügt.

 

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung für den Ortsteil Reetz der Gemeinde Wiesenburg/Mark befindet sich auf den Flurstücken Nr. 51 (teilweise), 52/1 und 52/2 der Flur 1 in der Gemarkung Reetz.

 

Die Lage des vorgesehenen Plangebietes ist den Kartenausschnitten in der untenstehenden Datei zu entnehmen. Die Ausschnitte sind nicht maßstäblich.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wiesenburg/Mark
Mi, 15. September 2021

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