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Öffentliche Auslegung und Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Goetheplatz“ der Gemeinde Wiesenburg/Mark

Die Gemeindevertretung Wiesenburg/Mark hat in ihrer Sitzung am 14.12.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 „Goetheplatz“ mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung an der Planung durch die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung erfolgt in der Zeit vom

17. Januar 2022 bis zum 18. Februar 2022

in der Gemeindeverwaltung Wiesenburg/Mark, Zimmer-Nr. 12, Schlossstraße 1 in 14827 Wiesenburg/Mark, während der Dienstzeiten der Verwaltung (montags, mittwochs und donnerstags von 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr, dienstags von 9.00-12-00 und 13.00-18.00 Uhr und freitags von 09.00-12.00 Uhr). Alternativ kann eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten per Telefon (033849 79824) oder per E-Mail ( ) vereinbart werden.

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist vorgebracht oder an die Ge-meindeverwaltung, Schlossstraße 1, 14827 Wiesenburg/Mark versendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden von der öffentlichen Auslegung des Entwurfs unterrichtet und zur Äußerung zum Entwurf des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgefordert.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 440/10, 440/3,1008, 440/7 und 978 (teilw.) der Flur 1 in der Gemarkung Wiesenburg südlich der Friedrich-Ebert-Straße im Ortsteil Wiesenburg. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18 ist in der Abb. 1 dargestellt.

Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist die Entwicklung des Plangebietes für Flächen des Gemeinbedarfes.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wiesenburg/Mark
Do, 06. Januar 2022

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