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Öffentliche Auslegung und Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 „WohnPark Hoher Fläming Thomas-Müntzer-Straße“ der Geme

 

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Wiesenburg/Mark

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 19

„WohnPark Hoher Fläming Thomas-Müntzer-Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Gemeindevertretung Wiesenburg/Mark hat in ihrer Sitzung am 28.06.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19 „WohnPark Hoher Fläming Thomas-Müntzer-Straße“ (Stand: 10.06.2022)  mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Daher wird nach § 13 Abs. 2 BauGB auf die frühzeitige  Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Es wird nach § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Die öffentliche Auslegung wird wiederholt, da in den vorangegangenen Bekanntmachungen die Hinweise auf die Verfahrensart sowie auf den Verzicht der Umweltprüfung und des Umweltberichtes fehlten. An den zur Auslegung bestimmten Planunterlagen haben sich keine Änderung ergeben. Die Öffentlichkeitsbeteiligung an der Planung durch die öffentliche Auslegung des Entwurfs (Stand: 10.06.2022) mit Begründung erfolgt in der Zeit vom

 

15. August 2022 bis zum 16. September 2022

 

in der Gemeindeverwaltung Wiesenburg/Mark, Zimmer-Nr. 12, Schlossstraße 1 in 14827 Wiesenburg/Mark, während der Dienstzeiten der Verwaltung (montags, mittwochs und donnerstags von 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr, dienstags von 9.00-12-00 und 13.00-18.00 Uhr und freitags von 09.00-12.00 Uhr). Alternativ kann eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten per Telefon (033849 79 -824 bzw. -843) oder per E-Mail ( ) vereinbart werden.

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist vorgebracht oder an die Gemeindeverwaltung, Schlossstraße 1, 14827 Wiesenburg/Mark versendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden von der öffentlichen Auslegung des Entwurfs unterrichtet und zur Äußerung zum Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 244/9, 252/3, 253/5, 1205, 1206, 1207, 1208, 1209, 1210, 1211, 1212, 1213, 1214, 1215, 1216, 1217, 1218 und 1219 (Bezugsdatum 22.06.2022) der Flur 1 in der Gemarkung Wiesenburg südlich der Belziger Landstraße, östlich der Thomas-Müntzer-Straße, nördlich der Raiffeisenstraße und westlich des Gewerbegebiets im Ortsteil Wiesenburg. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 19 „WohnPark Hoher Fläming Thomas-Müntzer-Straße“ ist in der Abb. 1 dargestellt.

Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Standortes des ehemaligen Kreisbetriebs für Landtechnik (KfL) zu einem neuen Wohngebiet, durch Neuaufteilung und Erschließung des Geländes.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz.

 

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