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Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes vom 24.02.2023 des Bebauungsplans Nr. 19 „WohnPark Hoher Fläming Thomas-Müntzer-Straße“

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Wiesenburg/Mark

über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes vom 24.02.2023 des

Bebauungsplans Nr. 19 „WohnPark Hoher Fläming Thomas-Müntzer-Straße“

 

Die Gemeindevertretung Wiesenburg/Mark hat in ihrer Sitzung am 21.03.2023 den Entwurf vom 24.02.2023 des Bebauungsplans Nr. 19 „WohnPark Hoher Fläming Thomas-Müntzer-Straße“ mit Begründung gebilligt und die verkürzte öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die erneute Behördenbeteiligung beschlossen.

 

Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, die Behördenbeteiligung zum Entwurf vom 24.02.2023 des Bebauungsplans Nr. 19 „WohnPark Hoher Fläming Thomas-Müntzer-Straße“ gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen und die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, einzuholen.

 

Aufgrund der Geringfügigkeit der Änderungen am Entwurf werden gemäß § 4a Abs. 3 S. 3 und 4 BauGB nur die von der Änderung betroffenen Behörden beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb der verkürzten Frist von drei Wochen gebeten. Da die Öffentlichkeit von den Änderungen nicht betroffen ist, wird die Öffentlichkeitsbeteiligung auf zwei Wochen verkürzt.

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Es wird nach § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung an der Planung durch die öffentliche Auslegung des Entwurfs vom 24.02.2023 mit Begründung sowie der Schallimmissionsprognose Nr. 221014-1 der Firma SAB Scholz Akustikberatung und der orientierenden Untersuchung gemäß BBodSchV §2 Nr. 3 Ehemaliges KfL-Gelände der Firma Sakosta erfolgt in der Zeit vom

 

24. April 2023 bis zum 08. Mai 2023

 

in der Gemeindeverwaltung Wiesenburg/Mark, Zimmer-Nr. 12, Schlossstraße 1 in 14827 Wiesenburg/Mark, während der Dienstzeiten der Verwaltung (montags, mittwochs und donnerstags von 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr, dienstags von 9.00-12-00 und 13.00-18.00 Uhr und freitags von 09.00-12.00 Uhr). Alternativ kann eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten per Telefon (033849 79 -824 bzw. -843) oder per E-Mail ( ) vereinbart werden.

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist vorgebracht oder an die Gemeindeverwaltung, Schlossstraße 1, 14827 Wiesenburg/Mark versendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden von der öffentlichen Auslegung des Entwurfs unterrichtet und zur Äußerung zum Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 244/9, 1206, 1207, 1208, 1209, 1210, 1211, 1212, 1213, 1214, 1215, 1216, 1217, 1218, 1220 und 1225 (Bezugsdatum 09.02.2023) der Flur 1 in der Gemarkung Wiesenburg südlich der Belziger Landstraße, östlich der Thomas-Müntzer-Straße, nördlich der Raiffeisenstraße und westlich des Gewerbegebiets im Ortsteil Wiesenburg. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 19 „WohnPark Hoher Fläming Thomas-Müntzer-Straße“ ist in der Abb. 1 dargestellt.

 

Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Standortes des ehemaligen Kreisbetriebs für Landtechnik (KfL) zu einem neuen Wohngebiet, durch Neuaufteilung und Erschließung des Geländes.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz.

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