11. Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie

1. Neue Informationen: 204 Corona-Fälle in Potsdam-Mittelmark 

 

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind inzwischen 204 (+5 zum Vortag) Personen erkrankt. Weiterhin sind die meisten Fälle im Raum Teltow, Stahnsdorf, Kleinmachnow, Werder (Havel) und Michendorf zu verzeichnen. 

 

32 (+4) der infizierten Personen müssen bisher stationär (außerhalb von PM) betreut werden.

 

Seit dem 01.04. kann das Ernst von Bergmann Klinikum in Potsdam wegen etlichen Corona-Fällen  keine Patienten mehr aufnehmen. Der Rettungsdienst bringt neue Patienten auf die anderen Krankenhäuser im Landkreis oder in der Region.
 

Die Zahl der Verstorbenen ist im Landkreis auf insgesamt 6 Personen  gestiegen. (Werder (Havel), Beelitz und Kloster Lehnin sowie Brück/Mark.)


Aktuell befinden sich 231 (Vortag: 231) Personen in (angeordneter) häuslicher Quarantäne. Die Zahl der Verdachtsfälle ist leicht gestiegen und beträgt nun 1.098 (1.088 Vortag) Personen, davon wurden 203 (199 Vortag) negativ getestet und die restlichen befinden sich noch in der Abklärung. (326)

 

 

 

2. Die zur Verfügung stehenden Abstreichstellen befinden sich in

 

Bad Belzig, Praxis Schulze-Köhn, Niemegker Straße Str. 38 in Zusammenarbeit mit dem Ernst-von-Bergmann Klinikum Bad Belzig,


Sprechzeit: Montag bis Freitag von 11:00-13:00 Uhr mit
vorheriger Anmeldung unter 0170-9364233

Abstriche werden von Montag bis Freitag zu 11:00 Uhr gemacht.
 

In Teltow ist das neue „Zentrum für Atemwegserkrankungen“ am Montag, dem 6. April geöffnet worden. Die Stadt Teltow stellt die Räumlichkeiten in der Breiten Straße 6 zur Verfügung, die sie von der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft WGT angemietet hat. Der Landkreis sorgte für die erforderliche Schutzausrüstung.

 

Die Patienten werden von den niedergelassenen Hausarztpraxen dorthin verwiesen, es ist daher kein Besuch ohne Überweisung möglich!

 

Grundsätzlich liegt die Verantwortung zur Einrichtung bei der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landkreis kann unterstützend wirken. Die Abnahme von Testen ist Aufgabe des ambulanten Bereichs. Daher können sowohl Hausärzte als auch Kinderärzte den Test machen. Die Schwierigkeit besteht aber hauptsächlich darin, dass die erforderliche Schutzausrüstung oft nicht oder nicht mehr zur Verfügung steht.

 

Welcher Personenkreis kommt für einen Abstrich in Frage:

Nach Rücksprache mit dem Hausarzt erfolgt eine Testung generell entsprechend der epidemiologischen Falldefinition des Robert Koch Institutes das heißt:

*wer Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall hatte und   Symptome hat,
*wer aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist und Symptome hat
*wer eindeutige für Corona typische Symptome zeigt und durch       Entscheidung des Arztes getestet werden muss

 

 

3. Allgemeine Informationen:

 

Im Land Brandenburg werden die am 23. März in Kraft getretenen umfangreichen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum Ablauf des 19. April verlängert. Sie galten bisher bis einschließlich 5. April. 

 

Seit dem 02.04.2020 wurde die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-EindV) vom 31. März 2020 im Amtsblatt des Landes Brandenburg veröffentlicht. 

 

Osterfeuer sind verboten, auch private im Familienrahmen sollten nicht stattfinden.  In Potsdam-Mittelmark werden auch in diesem Jahr die Osterfeuer ausfallen. Grund ist diesmal nicht die Trockenheit sondern die Corona-Pandemie. Dies ergibt sich schon allein aus der Eindämmungsverordnung, die Menschenansammlungen über 2 Personen untersagt.


Ziel ist es in erster Linie auch weiterhin die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus zu vermeiden. Der Gesundheitsschutz steht in diesem Jahr vor der Tradition. Auch Familienverbände sollten sich an diese Regeln halten. Wenn es auch schwer fällt; Ostern kann es in diesem Jahr nur im kleinsten Kreis geben, denn auch Verwandtschaftsbesuche sollten unterbleiben.


In diesem Zusammenhang wird noch einmal darauf hingewiesen, dass zu den anstehenden Osterfeiertagen die Einhaltung der Eindämmungsverordnung verstärkt durch die kommunalen Ordnungsämter und die Polizei kontrolliert wird. Inzwischen sollten alle Bürgerinnen und Bürger davon Kenntnis haben. Wer sich dem entzieht, muss mit einem Bußgeld oder empfindlichen Strafen rechnen.


Link Bußgeldkatalog: https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2013S_20.pdf


Der Landrat hat die BürgermeisterInnen und Amtsdirektoren förmlich um Amtshilfe bei der Kontrolle von Verstößen gegen die Eindämmungsverordnung gebeten.

 

Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt und keine Symptome zeigt, sollte zu Hause bleiben. Bitte dies mit dem Arbeitgeber absprechen und auch dem Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt wird den Fall überprüfen und relevante Bereiche abfragen. Dann kann auch eine häusliche Quarantäne angeordnet werden.

 

Der Rettungsdienst des Landkreises arbeitet ohne Einschränkungen.


Die angekündigte Lieferung von weiteren Schutzausrüstungen seitens des Bundes ist am 30.03.2020 eingetroffen – und wurde direkt aus Wünsdorf abgeholt. am 02.04. konnte erneut eine kleine Lieferung in Empfang genommen werden. Sie deckt in keiner Weise auch nur annähernd den Bedarf eines Krankenhauses für mehrere Tage ab. Unabhängig von diesen Teillieferungen ist der Landkreis aktiv bei der Akquise von Schutzausrüstungen und Atemschutzmasken, die eigenständig geordert werden. Der Landkreis verfügt über ausreichend Desinfektionsmittel, die an Einrichtungen des Gesundheitswesens verteilt werden sollen. Hier gab es eine entsprechende Abfrage des Bedarfs. Inzwischen haben etliche Einrichtungen Ihren Bedarf gemeldet und wurden beliefert.

 

Mit weiteren Firmen in der Region bestehen Kontakte, um eine schnelle Lieferung oder eine eigene Produktion herbeizuführen. Der Landkreis hat eine große Anzahl von Angeboten erhalten, die nun entschieden werden. Auf weitere Lieferungen des Bundes ist der Kreis auch vorbereitet.

 

Der Landkreis erhielt erneut eine Lieferung - zweite Bundeslieferung - von diversen Ausrüstungsgegenständen wie Masken, Handschuhe, Schutzkleidung sowie Hand- und Desinfektionsmittel. Die Stückzahlen blieben auch diesmal unter dem notwendigen Bedarf. 

 

Auch aus diesem Grund hat der Landkreis die Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, in Eigeninitiative Atemschutzmasken selbst anzufertigen. Inzwischen sind rund 400 genähte Masken im FTZ eingetroffenDer Landkreis bedankt sich nochmals sehr für diese Unterstützung!

 

1. Der Aufruf des Landkreises, Masken zu nähen bzw. zu spenden, wird aufrechterhalten. Die Verteilung soll dorthin erfolgen, wo der Bedarf dringend ist - das kann auch direkt in der Stadt oder Gemeinde sein, wo die Masken angefertigt werden.


2. Der Bitte aus der Bevölkerung an den Landkreis, Material / Geld zur Verfügung zu stellen, muss der Landkreis aus naheliegenden Gründen ablehnen; der Krisenstab und die Kreisverwaltung können dies organisatorisch derzeit nicht leisten. Mit Frau Wiesner - der Freiwilligendienst-Koordinatorin des Landkreises – steht eine Ansprechpartnerin zur Verfügung, die entsprechende Wünsche entgegennehmen kann. Das trifft auch auf Sachspenden (z.B. Stoff) zu, die dem Landkreis angeboten worden sind oder schon beim FTZ abgegeben wurden.

 

Die Erreichbarkeit von Frau Wiesner dürfte bekannt sein – E-Mail: freiwillig-pm@samev.de.

 

Es ist sinnvoll, die bestehende Infrastruktur in den Gemeinden und Städten zu nutzen - und nicht neue einzurichten. Auf gemeindlicher Ebene gibt es schon viele gute Ansätze und Aufrufe, auf diese soll verwiesen werden. Es wäre hilfreich, wenn Sie die Aktivitäten vor Ort weiter unterstützen würden.


3. Die Plattform HelpTo als Ergänzung der Corona-Hilfestellung. 

 

Der Link https://www.helpto.de/14806-20 ist auf der

Internetseite unter https://www.potsdam-mittelmark.de/de/buergerservice/coronainformationen/#
c1078
zu finden.

 

Auch die Kommunen wurden darüber informiert.

 

 

Am 30.03.2020 hat der stellvertretende Landrat, Christian Stein, eine weitere Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt. Diese betrifft das Verbot zur Betreuung von Kindern in Kindertagespflegen in eigenen Räumen von Tagespflegepersonen (zu Hause) und anderen geeigneten angemieteten Räumlichkeiten. Sie ist auf der Internetseite des Landkreises - ab 18.30 Uhr - zu finden und regelt weitere Fälle der Notbetreuung. Eltern, die in Laboren zur Lebensmittel-und /oder Wasseruntersuchung arbeiten oder in Gebäudereinigungsfirmen beschäftigt sind, gehören zu dem Personenkreis kritische Infrastruktur.

 

Bei Bedarf kann der Landkreis jetzt Verwaltungspersonal der Bundeswehr zur Unterstützung abfordern. U.a. könnte dieses Personal für Telefonabfragen oder andere Verwaltungstätigkeiten im Rahmen der Corona-Krise eingesetzt werden.

 

4. Service der Kreisverwaltung


Das "Corona-Telefon" unter 033841 91 111 des Landkreises wurde personell verstärkt, insgesamt stehen nun 8 Kolleginnen und Kollegen für Fragen telefonisch zur Verfügung. Die Servicezeit wurde auch auf das Wochenende von 9-15 Uhr ausgedehnt.

Das Gesundheitsamt setzt die Schuleingangsuntersuchungen derzeit aus.

Für Gewerbetreibende sind inzwischen umfangreiche Hilfestellungen kommuniziert worden, daher verweist die Wirtschaftsförderung des Landkreises Potsdam-Mittelmark auf diese Angebote unter www.potsdam-mittelmark.de  oder auf die  Webseite der TGZ PM GmbH:

 

http://www.wirtschaft.pm/wirtschaftsforumpm/informationen-corona-und-unternehmen

Am 26.03. hat der Landkreis an Firmen und Unternehmen appelliert, das Corona-Virus nicht zu ignorieren und entsprechende Maßnahmen in Ihren Unternehmen zu veranlassen. Leider haben sich vermehrt besorgte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Landkreis darüber beschwert, dass etliche Firmen und Unternehmen in Bezug auf das Corona-Virus grob fahrlässig handeln.

 

Die neu angebotene Terminvereinbarung in der Zulassungsstelle, Fahrerlaubnisbehörde sowie Ausländerbehörde wurde gut angenommen. Es ist jedoch zu beachten, dass aufgrund der Einschränkungen nur dringende Angelegenheiten erledigt werden können, z. B.  bei Verlust von Kfz-Kennzeichen oder der amtlichen Papiere.

 

Das Jugendamt teilt ergänzend mit, dass es Terminvereinbarungen telefonisch für die Standorte gibt: Standorte Bad Belzig und Brandenburg- 033841 91 490, für den Standort Teltow 03328 318 242 und für den Standort Werder 03327 739 367.

 

Jagdbehörde und Fischereibehörde sind ebenfalls nur eingeschränkt zu erreichen, siehe Homepage.

 

Trotz Covid-19 – Das Gesundheitsamt weist darauf hin, Legionellenproblematik zu beachten!


Durch die Schließung vieler öffentlicher, gewerblicher sowie privater Einrichtungen wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Hotels, Sportstätten, Restaurants etc. ist der bestimmungsgemäße Betrieb von Trinkwasser-Installationen nicht mehr gewährleistet.
Zwar ist Covid-19 nicht über das Trinkwasser übertragbar, jedoch kann die Stagnation des Trinkwassers in den Leitungen zur mikrobiologischen Aufkeimung des Wassers mit Legionellen oder auch anderen pathogenen Keimen führen. Um dies zu verhindern sind entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Eine Möglichkeit ist die Aufrechterhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebs durch geeignete Spülmaßnahmen der Kalt- und Warmwasserleitungen (das Wasser in den Leitungen muss spätestens alle 72 Stunden komplett ausgetauscht werden). Eine andere Möglichkeit ist die vorübergehende Stilllegung der Trinkwasser-Installation (siehe Information DVGW). Wie genau die mikrobiologische Belastung in den Trinkwasser-Installationen verhindert wird, liegt in der Verantwortung des Unternehmers und sonstigen Inhabers der Trinkwasser- Installationen. Detaillierte Informationen und Hinweise entnehmen Sie bitte folgender Fachliteratur.


 Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene – DVQST e.V.
https://lvnordrhein.de/content/1-home/20200326-corona-update-hinweis-fachgerechteabstellung-trinkwasserversorgung-trainingsstaetten/fach-publikation-01-2020-_-fachg.-ausserbetriebn.twi-sportstaetten-200325.pdf


 Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. – DVGW
https://www.dvgw.de/medien/dvgw/covid19/dvgw-information-trinkwasser-installationcoronavirus.pdf

 

Weitere Informationsquellen bestehen unter www.corona.brandenburg.de und der neuen Hotline 0331 866 5050; diese hat das Land Brandenburg an den Start gebracht und ab sofort zeitlich ausgeweitet.

 

 

6. 

Erreichbarkeit der Gemeinde & Nachbarschaftshilfe:

 

Trotz Schließung des Rathauses für den offenen Bürger- und Kundenverkehr sind wir selbstverständlich unter den gewohnten Kontaktdaten zu erreichen:

 

033849-798 0 oder

per E-Mail: 

gemeinde@wiesenburgmark.de

 

Wir haben eine Koordinierungsstelle für Nachbarschaftshilfe eingerichtet.

 

Kontaktdaten: 0152/075 26 814

Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 9.00 – 12.00 Uhr melden.

 

Das Angebot richtet sich insbesondere an ältere und kranke Mitbürger*innen, die wegen der besonderen Risiken das Haus nicht verlassen sollen. Fahrten zum Arzt können leider nicht durchgeführt werden. Wir suchen aber auch engagierte Bürger die uns hierbei unterstützen.

 

Achtung! Nur noch heute ist es möglich im Rahmen der Aktion "Husch ins Körbchen" die selbstgemachten Osterkörbchen im Familienzentrum oder im Rathaus abzugegeben! Für die kontaktlose Übergabe steht bis 18:00 Uhr eine Kiste vor den jeweiligen Einrichtungen!

 

Stand: 06.04.2020, 16.55 Uhr

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wiesenburg/Mark
Di, 07. April 2020

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