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51. Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie

1. Neue Informationen:  548 Corona-Fälle in Potsdam-Mittelmark

 

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind inzwischen 548 (+ 3 zum Vortag) Personen als infiziert gemeldet. Weiterhin sind die meisten Fälle (164) in Werder (Havel) sowie in Kleinmachnow, Teltow, Beelitz und Michendorf zu verzeichnen. Es werden aktuell 21 (30 Vortag) der infizierten Personen stationär (außerhalb von Potsdam-Mittelmark) betreut. 


Die Zahl der Verstorbenen im Landkreis liegt bei insgesamt 40 Menschen. 

 

(Durch intensive Recherche und die Mithilfe der Bundewehr stellte sich heraus, dass 2 Verstorbene nicht an Covid-19 erkrankt waren und fehlerhaft als Covid-19-Fälle erfasst wurden)
Der Erkrankung sind 22 Menschen aus Werder (Havel), 6 aus der Stadt Beelitz, 3 aus der Gemeinde Michendorf, jeweils 2 aus Bad Belzig, Kloster Lehnin, und dem Amt Brück/Mark sowie jeweils 1 aus den Gemeinden Groß Kreutz (Havel), dem Amt Niemegk, und Kleinmachnow erlegen.

 

Aktuell befinden sich 101 (am Vortag: 116) Personen in (angeordneter) häuslicher Quarantäne. Die Zahl der begründeten Verdachtsfälle- auf Grundlage der Meldungen an den Krisenstab-  beträgt seit Beginn der Aufzeichnungen 3.117 (3.096 Vortag) Personen, davon wurden 1.354 negativ getestet, 614 stellten sich als unbegründet heraus, es besteht zu diesen letztgenannten Zahlen bisher noch keine Meldepflicht.

 

Hinweis:
Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung und Bearbeitung im KatS-Stab des Landkreises kann es zu Abweichungen kommen. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.

 

Die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg legt einen Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern binnen 7 Tagen fest. Wenn dieser Wert -kumulativ gerechnet- überschritten wird, müssten die Schutzmaßnahmen wieder erhöht werden. Für Potsdam-Mittelmark würde dies bei 107 Neuinfektionen innerhalb einer Woche eintreten. Der aktuelle Wert liegt momentan bei 27 (am Vortag 23).

 

 

Zum Infektionsgeschehen im Landkreis

 

Momentan hat der Landkreis keine neuen Erkenntnisse zum Ansteckungsgeschehen im Postverteilzentrum in Stahnsdorf. Nach wie vor sind 12 Mitarbeitende positiv auf Covid-19 getestet worden, 6 von ihnen sind aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark.

 

Seit 15.05. ist die Kita Sonnenschein in Reckahn (Gemeinde Kloster Lehnin) von mehreren Covid-19-Fällen betroffen. Momentan sind 2 Mitarbeiter*innen (+ 1 seit 21.05.2020) positiv auf - Viren getestet worden und 6 Kinder. Alle Betroffenen befinden sich in häuslicher Quarantäne. In Absprache mit der Kommune bleibt die Einrichtung vorerst geschlossen.

 

In diesem Zusammenhang ist auch der Covid-19 positive Fall in der Jahrgangsstufe 5 der Damsdorfer Grundschule zu sehen.
 

Das Gesundheitsamt hat für 16 Schülerinnen und Schüler sowie eine Lehrkraft häusliche Quarantäne bis zum 29.5.2020 angeordnet. Weitere Quarantäneanordnungen gibt es für Familienangehörige des erkrankten Kindes. Empfohlen wurde außerdem, dass alle Kinder der betroffenen Schulklasse abgestrichen werden. Es liegen derzeit erste (negative) Labortests vor. Laut Gemeindeverwaltung wurde der Klassenraum am 18.05.2020 desinfiziert. Die Schule setzt zudem ein Hygienekonzept um, das Begegnungen auf den Fluren ausschließt und die Infektionsmöglichkeiten auf dem Schulgelände minimiert.

 

Folgende Maßnahmen wurden durch das Gesundheitsamt des Landkreises für die Kita als auch für die Grundschule eingeleitet:

 

1. Alle betroffenen Personen wurden telefonisch kontaktiert und für die Kinder, für die Erzieherinnen als auch die Lehrkräfte eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.

 

2. Bei den Kindern unter 12 Jahren wird die Quarantäne für das sorgeberechtigte Elternteil angewiesen, da die Kinder nun zu Hause beaufsichtigt werden müssen. Die schriftliche Anweisung der Quarantäne wird an die Betroffenen versendet.

3. Alle direkten Kontaktpersonen werden derzeit ermittelt und informiert.

4. Betroffene haben die Möglichkeit, sich bei Fragen direkt an das Gesundheitsamt oder über die Hotline an die zuständige Gesundheitsaufseherin zu wenden.

 

Seniorenpflegeeinrichtungen „Haus am Zernsee“
Eine gute Nachricht zu dieser Pflegeienrichtung. Das Haus ist seit dem heutigen Tag coronafrei. Der Abstrich eines letzten erkrankten Heimbewohners vom 26.05.20 hat ergeben, dass auch dieser wieder genesen ist.

 

Seniorenpflegeeinrichtungen Blütentraum“
Im Haus „Blütentraum“ hatten erneut durchgeführte Tests bei den Bewohnenden fünf positive Ergebnisse erbracht. Für die betroffenen Senioren wurde ein neuer Isolierbereich geschaffen, um eine Ausbreitung im Haus zu unterbinden. Am 20. Mai hat sich das Kriseninterventionsteam des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) vor Ort ein Bild des Geschehens gemacht. Mit der Heimleitung wurden konstruktive Vereinbarungen getroffen, um die Anforderungen an einen Betrieb unter den Bedingungen des Schutzes vor weiteren Infektionen zu sichern.

 

In der Intensivpflegeeinrichtung Comcura in Beelitz gibt es insgesamt 3 positive Covid-19 Fälle. Das haben bisher die vom Gesundheitsamt angeordneten Tests für alle Patienten und das gesamte Personal ergeben.

 

Im Seniorenzentrum in Grebs ist seit einigen Tagen ein Heimbewohner als positiv bekannt. Dieser befindet sich in stationärer Betreuung im Brandenburger Klinikum. Weitere Abstriche wurden daraufhin veranlasst. Heute wurde dem Gesundheitsamt eine weitere Bewohnerin als Covod 19 positiv gemeldet. Der Bewohnerin geht es bisher gesundheitlich gut. Sie ist im Haus isoliert untergebracht.

 

In der ambulanten Pflege der Diakonie in Kloster Lehnin ist ein Mitarbeiter mit Covid 19 infiziert.

 

Covid 19 Fälle in Asylunterkünften

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine Verdachtsfälle und Quarantänefälle.

 

2. Allgemeine Informationen

 

Im Gesundheitsamt nahmen inzwischen 3 durch das RKI verpflichtete „Containment Scouts“ ihre Tätigkeit an den Standorten Brandenburg a.d. Havel, Teltow und Werder (Havel) auf.

 

Der Landkreis hat die weitere Unterstützung durch die 20 Soldaten der Bundeswehr beantragt, diese sollen zunächst bis Ende Juli 2020 eingesetzt werden.

 

Seit 15. Mai 2020 kann der kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden.

 

Seit dem 15. Mai 2020 können Gaststätten in der Zeit von 6-22 Uhr öffnen, die zubereitete Speisen verabreichen, einschließlich Cafés, wenn die jeweilige Betreiberin oder Betreiber die Einhaltung der Hygieneregeln nach § 3 sicherstellt. Ebenso können seit dem 15. Mai 2020 Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Ferienwohnungen und -häuser sowie Charterboote mit Übernachtungsmöglichkeit für Gäste öffnen, sofern die jeweiligen Unterkünfte über eine eigene Sanitärausstattung verfügen und sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen geschlossen bleiben.

 

Was gilt für Besuche von Angehörigen in Pflegeheimen?
Bewohnerinnen und Bewohner in brandenburgischen Alten- und Pflegeheimen dürfen unter strengen Auflagen Besuch bekommen. Wichtig ist aber, das Familienangehörigen und Freunde ihren Besuch telefonisch frühzeitig mit dem Pflegeheim abzustimmen. Denn sie müssen zum Schutz der älteren Menschen die Abstandsregeln diszipliniert einhalten.


Nach der Corona-Eindämmungsverordnung können Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und in besonderen Wohnformen Besuch durch eine Person empfangen, wenn sichergestellt ist, dass

  • der Zutritt gesteuert wird und unnötige physische Kontakte zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern, zum Personal sowie unter den Besuchenden vermieden werden und
  • soweit möglich, durch bauliche oder andere geeignete Maßnahmen ein wirksamer Schutz der Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohner und des Personals vor Infektionen gewährleistet wird.

Vor Besuch der Einrichtung wird empfohlen, sich zu erkundigen, ob es von Seiten des Trägers besondere Regelungen gibt.

 

 

Kindertagesstätten:

Durch eine Änderung der Eindämmungsverordnung können seit dem 25. Mai 2020 Kinder in einer „eingeschränkten Regelbetreuung“ in den Einrichtungen wieder betreut werden. Die Regelung wurde am 19.05.2020 getroffen und im Gesetz- und Verordnungsblatt am 20.05. veröffentlicht.
In Absprache mit den Kommunen, hat der Landkreis in diesem Zusammenhang eine Allgemeinverfügung zur Übertragung der Entscheidung über die Aufnahme der Kindertagesbetreuung in die eingeschränkte Regelbetreuung auf die kreisangehörigen amtsfreien Städte und Gemeinden sowie freien Träger erlassen. Diese wird am Samstag, dem 30. Mai 2020 in der Märkischen Allgemeinen Zeitung veröffentlicht und ist auch auf der Internetseite des Landkreises unter www.potsdam-mittelmark.de /Übersicht Corona-Informationen/ Verfügungen des Landkreises sowie Rechtsverordnungen des Landes nachzulesen. Diese gilt für die Kinderbetreuung ab 2. Juni 2020.

Unter anderem enthält die Allgemeinverfügung, dass die eingeschränkte Regelbetreuung auf eine längere Betreuungszeit als vier Stunden/Tag und auf mehrere Tage/Woche ausgeweitet werden kann, wenn eine ausreichende Betreuungskapazität in der jeweiligen Kindertagesstätte zur Verfügung steht. In Punkt 8 und 9 ist aufgeführt, dass der Entscheidung über die Aufnahme in die eingeschränkte Regelbetreuung Kinder im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung den Vorrang genießen. Ferner sollen Geschwister der einzuschulenden Kinder Berücksichtigung finden.

Voraussetzung für die Aufnahme in die eingeschränkte Regelbetreuung ist, dass die Kinder in einer festen Gruppen in der Einrichtung betreut werden können und die Regelungen des Rahmenhygieneplanes für Kindereinrichtungen einschließlich der Ergänzung „lnfektions- und Arbeitsschutz in Kindertageseinrichtungen in Brandenburg im Zusammenhang mit dem Corona- Virus SARS-CoV-2/COVID-19" eingehalten werden. 

Zur Umsetzung der Notbetreuung und des eingeschränkten Regelbetriebes richten sich die Gruppengrößen nach den individuellen Räumlichkeiten jeder Kindertagestätte/Einrichtung.

 

Eckpunkte für den Einstieg in einen eingeschränkten Regelbetrieb ab Ende Mai:

Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass Kinder nur in den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen werden sollen, wenn ihre Eltern nicht in der Lage sind, eine häusliche oder private Betreuung zu organisieren.

 

Alle Kinder, die bisher an der Notfallbetreuung teilgenommen haben, werden wie bisher weiter betreut, d.h. grundsätzlich täglich und im bisherigen Umfang. Es ist davon auszugehen, dass die Eltern, die in kritischen Infrastrukturbereichen tätig sind, weiter dort benötigt werden. Auch Alleinerziehende werden weiterhin bei der Notfallbetreuung besonders berücksichtigt.

 

Alle anderen Kinder, die auf die Kindertagesbetreuung angewiesen sind, werden darüber hinaus ab Ende Mai mindestens einmal wöchentlich betreut; es sollen hierbei feste Gruppen unter Beachtung der beschriebenen Gruppengrößen gebildet werden.

 

Für die Planung dieser Betreuung in festen Gruppen wird in Abstimmung mit der Einrichtung mit den Eltern ein Tag in der Woche verbindlich festgelegt.

 

Die mindestens „einmal“ wöchentliche Betreuung kann ausgeweitet werden. Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung haben dabei Vorrang. Diese Ausweitung hängt von der Betreuungskapazität der Einrichtung in personeller und räumlicher Sicht ab.

 

Für die Kindertagespflegestellen beginnt der volle Regelbetrieb. Alle Kinder können wieder aufgenommen werden.

Die vorgenannten Regelungen für den Einstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb sollen auch für die Ferienzeit bis Anfang August 2020 gelten.

 

Die konkreten Kriterien für die Aufnahme weiterer Kinder werden im

Dialog mit den Expertinnen und Experten und den Kommunalen Spitzenverbänden entwickelt. Um die Platzkapazitäten für den eingeschränkten Regelbetrieb für den Zeitraum weiter auszuweiten, können weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht werden. Die möglichen Maßnahmen reichen von der Suche nach zusätzlichen Räumen in Bürger- und Gemeindehäusern über die Gewinnung zusätzlichen Personals bis hin zu Modellen des Teilens von Kita-Plätzen. Das MBJS wird ein Modellprojekt zum Einsatz von pädagogischen Online-Angeboten für Kitas durch Erzieherinnen und Erzieher, die im Homeoffice sind, in Abstimmung mit den Trägern auf den Weg bringen.

 

Die Allgemeinverfügung tritt am 2. Juni 2020 in Kraft.

https://www.potsdam-mittelmark.de/fileadmin/extern/user_upload/

Allgemeinverfuegung_5_kiat_05_mit_kopf_ohne_kopfzeile.pdf

 

Am 27.5. wurde die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg geändert:

https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8660

 

Hier einige Informationen zu Privaten Feiern oder Treffen mit Freunden:

 

Wie viele Personen können sich treffen?
Weiterhin können sich Angehörige zweier Hausstände treffen, zum Beispiel zwei Familien oder Paare, die jeweils in einem Haushalt leben. Dabei spielt die Gruppengröße keine Rolle (zum Beispiel bei kinderreichen Familien).
Neu ist, dass sich außerdem nun auch bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Hausständen treffen können. So kann sich jetzt auch wieder die Clique treffen – mit bis zu 10 Leuten. Somit sind Besuche und Feiern mit Gästen aus mehr als zwei Haushalten im kleinen Rahmen möglich. Aber auch hier gilt: immer auf den richtigen Abstand achten.
Diese Regelungen für Zusammenkünfte gelten sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich. Das bedeutet: Es können sich zum Beispiel bis zu 10 Personen im öffentlichen Park oder in einer Wohnung treffen, wenn sie dabei den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. 10 Personen in einer kleinen Ein-Raum-Wohnung wird so nicht funktionieren. Darauf muss man achten.


Was gilt für private Familienfeiern?
Nach der neuen Corona-Verordnung sind in Brandenburg jetzt Zusammenkünfte und Feiern im privaten oder familiären Bereich „aus gewichtigem Anlass“ mit bis zu 50 Personen erlaubt.
„Man soll die Feste feiern, wie sie fallen“, heißt es so schön. Doch was ist ein gewichtiger Anlass? Damit will die Landesregierung aufgrund der weiterhin niedrigen Infektionszahlen zum Beispiel Hochzeitsfeiern nach der standesamtlichen oder kirchlichen Trauung in einem etwas größerem Rahmen ebenso möglich machen wie Feste, die eine ähnlich herausragende Bedeutung im Leben eines Menschen haben. Damit sind zum Beispiel auch private Feiern zur Kommunion, Firmung oder Konfirmation sowie Jugendweihe gemeint. Auch bei Silberne, Goldene oder Diamantene Ehejubiläen, dem Schulbeginn und dem Schulabschluss sind private Feste mit bis zu 50 Personen jetzt wieder möglich, wenn dabei die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Geburtstage fallen dagegen nicht unter den gewichtigen Anlass. Sie sind aber in kleinerem Kreise von zugleich bis zu zehn Personen durchaus erlaubt. Entscheidend ist: Bei allen Feiern sind die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zwischen Personen aus verschiedenen Haushalten einzuhalten. Braut und Bräutigam dürfen trotz aller Freude von den Gästen leider nicht umarmt werden.


Darf eine private Familienfeier auch in einer Gaststätte stattfinden?
Ja, aber mit Auflagen. Grundsätzlich dürfen Gaststätten und Cafés, die zubereitete Speisen anbieten, für den Publikumsverkehr in der Zeit von 6 bis 22 Uhr öffnen. Die Betreiber müssen aber die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen.

 

Schulen: Wie geht es weiter??

 

Hier der aktualisierte Fahrplan aus dem zuständigen Ministerium:

Schulen öffnen ab dem 25. Mai für weitere Jahrgangsstufen

 

 

Grundschulen:

Ab 25. Mai werden die Jahrgänge 1 bis 4 wieder zur Schule gehen.

 

Modell A (Regelmodell):

Die Jahrgangsstufen 1 bis 4 werden an zwei Tagen in der Woche „präsent“ unterrichtet, die Jahrgangsstufen 5 und 6 an einem Tag. Die Schulen bekommen dafür Modelle vorgegeben und erhalten bei der Umsetzung Gestaltungsspielräume, um den Gegebenheiten vor Ort angemessen Rechnung tragen zu können.

 

  • Bei zusätzlichen räumlichen und personellen Ressourcen wird das Angebot für die Jahrgangsstufen 5 und 6 ausgeweitet.

 

Modell B:

Das Modell kann nur dort zum Tragen kommen, wo der Schülerverkehr adäquat organisiert werden kann.

 

 

  • In einem Schichtmodell werden die Jahrgangsstufen auf den Vor- und Nachmittag verteilt, die Jahrgangsstufen 1 bis 4 besuchen in der Woche die Schule zwei- bis dreimal vormittags, die Jahrgangstufen 5 und 6 zwei- bis dreimal am Nachmittag.

  • Je Jahrgangsstufe möglichst 3 Schulwochenstunden pro Präsenztag.

 

Weiterführende Schulen:

Ab 25. Mai werden die Jahrgänge 5 und 6 der Leistungs- und Begabtenklassen an Gymnasien sowie die 7. und 8. Jahrgänge wieder zur Schule gehen.

 

Das für die Jahrgangsstufen 9 und 10 schon eingeführte Modell des Unterrichts Mo/Mi/Fr wird für die eine Hälfte der Klasse und Di/Do für die andere Hälfte und einem Wechsel nach einer Woche auf die übrigen Jahrgangsstufen (5,6, 7 und 8 in der Sekundarstufe I) ausgeweitet. Dieses System kann aufgrund der an den weiterführenden Schulen vorhandenen Rahmenbedingungen (räumlich und personell) flexibel ausgestaltet werden. Allerdings soll mindestens zweimal in der Woche für alle Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht organisiert werden. Das Präsenzangebot für die Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufen entfällt nach den Prüfungen.

 

An Grund- und weiterführenden Schulen gilt:

Präsenzunterricht und von den Lehrkräften im Homeoffice betreute Phasen des häuslichen Lernens zur Vor- und Nachbereitung der Präsenzphasen wechseln sich ab. Die pädagogischen Angebote an den Grundschulen und der Sekundarstufe I werden fortgeführt

  • für Schülerinnen und Schüler, die beim häuslichen Lernen nur unzureichend durch Lehrkräfte erreichbar sind (u.a. wegen unzureichender technischer Ausstattung) oder

  • die durch eine schulische Präsenz vor möglichen besonderen Gefährdungen im häuslichen Umfeld besser geschützt werden oder

  • im Einzelfall besonderer Unterstützung bedürfen.

 

 

Am 19.05. wurde die Quarantäneverordnung geändert:

https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8655

 


Am 08.05. wurde eine neue Regelung zu Großveranstaltungen erlassen:
https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/disl/dokumente/8643/dokument/14223


Ebenfalls am 08.05. wurde ein neuer Bußgeldkatalog erlassen:
https://www.potsdammittelmark.de/fileadmin/

extern/user_upload/_Bussgeldkatalog_Amtsblatt._18S_aus_BUD__08.05.__20.49_Uh r.pdf


Außerdem gibt es eine Auslegungshilfe für Gewerbe zur neuen Eindämmungsverordnung vom 09.05.

https://kkm.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Tabelle_Stand_09052020.pdf

 

 

  •  

 

Kreispolitik:

Der Kreisausschuss findet am 4. Juni 2020 in Form einer Audiositzung um 17:00 Uhr statt.

 

 

3. Service der Kreisverwaltung und Kontaktdaten der Gemeinde Wiesenburg/Mark

 

Das "Corona-Telefon" unter 033841 91 111 des Landkreises wurde personell verstärkt, insgesamt stehen 8 Kolleginnen und Kollegen für Fragen telefonisch zur Verfügung. Die Servicezeit wurde auch auf das Wochenende von 9-15 Uhr ausgedehnt.

 

Eine Übersicht zu sämtlichen Corona-Informationen finden Sie aktuell unter:
http://www.potsdam-mittelmark.de/de/buergerservice/corona-informationen/#c1078


Weitere Informationsquellen bestehen für das Land Brandenburg unter:

http://www.corona.brandenburg.de und

der Hotline 0331 866 5050.

 

Erreichbarkeit der Gemeinde & Nachbarschaftshilfe:

Trotz Schließung des Rathauses für den offenen Bürger- und Kundenverkehr sind wir selbstverständlich unter den gewohnten Kontaktdaten zu erreichen:

 

telefonisch: 033849-798 0 oder

per E-Mail: 

 

Wir haben eine Koordinierungsstelle für Nachbarschaftshilfe eingerichtet.

 

Kontaktdaten: 0152/075 26 814

Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 9.00 – 12.00 Uhr melden.

 

Das Angebot richtet sich insbesondere an ältere und kranke Mitbürger*innen, die wegen der besonderen Risiken das Haus nicht verlassen sollen. Fahrten zum Arzt können leider nicht durchgeführt werden. Wir suchen aber auch engagierte Bürger die uns hierbei unterstützen.

 

Neue Aktion des Familienzentrums der Gemeinde Wiesenburg/Mark! Genaue Informationen finden Sie hier:

https://www.wiesenburgmark.de/news/1/565021/

nachrichten/familienzentrum-kleine-k%C3%BCnstler.html

 

Hier finden Sie Informationen zu den Abstreichstellen:

https://www.potsdam-mittelmark.de/de/landkreis-verwaltung/daten-fakten/

 

 

 

Stand: 29.05.2020, 15:00 Uhr

 

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