Rückkehr in den Regelbetrieb in den Kindertagesstätten (Kitas und IKTB) in Trägerschaft der Gemeinde Wiesenburg/Mark ab dem 15.06.2020

Sehr geehrte Eltern,

 

die Landesregierung hat beschlossen, dass wir ab Montag, den 15.06.2020, zum Regelbetrieb in unseren Einrichtungen zurückkehren dürfen. Einige Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie sind weiterhin einzuhalten (Anlage).

 

Eine Betreuung aller Kinder laut Rechtsanspruch ist somit ab dem 15.06.2020 zu den regulären Öffnungszeiten realisierbar:

 

 

  • Kita „Sonnenkinder“, OT Grubo

        Mo. – Fr. von 06:30 bis 16:30 Uhr

  • Kita „Knirpsentreff“, OT Medewitz

        Mo. – Fr. von 07:00 bis 16:00 Uhr

  • Kita „Zwergenland“, OT Reetz

        Mo. – Fr. von 06:15 bis 17:00 Uhr

  • Kita „Pusteblume“, OT Reppinichen

        Mo. – Fr. von 07:00 bis 16:00 Uhr

  • Kita „Am Hesselberg“, OT Wiesenburg

        Mo. – Fr. von 06:00 bis 17:00 Uhr

 

Für unsere IKTB an der Grundschule „Am Schlosspark“ wird die bisherige Regelung aus der Notbetreuung und dem eingeschränkten Regelbetrieb bis einschließlich Mittwoch, den 24.06.2020 (letzter Schultag des aktuellen Schuljahres) weitergeführt. Hintergrund ist, dass ein Unterricht im normalen Umfang an der Grundschule „Am Schlosspark“ bis zu den Sommerferien laut Vorgabe des Gesetzgebers nicht stattfinden kann. Demgegenüber wäre eine ganztägige Betreuung aller Kinder in der IKTB für diesen Zeitraum aufgrund personeller Ressourcen nicht umsetzbar.

 

In den Sommerferien, ab dem 25.06.2020 wird die Ferienbetreuung in der IKTB in der Zeit von 07.00 bis 16.00 Uhr erfolgen. Eine Bedarfsabfrage wird in der kommenden Woche durchgeführt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Beckendorf

Bürgermeister

 

Anlage zum Schreiben vom 12.06.2020 - Rückkehr in den Regelbetrieb in den Kindertagesstätten (Kitas und IKTB) in Trägerschaft der Gemeinde Wiesenburg/Mark ab dem 15.06.2020

 

  • es ist einmalig eine Verpflichtungserklärung je Kind von den Eltern abzugeben (Vordruck)
  • die Hygienemaßnahmen der Einrichtung sind von den Eltern einzuhalten
  • Eltern oder andere Personen, die das Kind zur Einrichtung bringen und holen, müssen gesund sein
  • beim Abholen und Bringen der Kinder ist darauf zu achten, dass Kontakte möglichst reduziert werden (zwischen Eltern und dem Personal der Einrichtung und zwischen Eltern und Eltern untereinander); der Mindestabstand ist einzuhalten
  • as Betreten der Einrichtung ist nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit der Kita-Leitung erlaubt
  • Elterngespräche werden möglichst telefonisch geführt

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass

  • in den Kindertageseinrichtungen durch enge, nur eingeschränkt kontrollierbare Gesichts- und Körperkontakte insbesondere zwischen den ErzieherInnen selbst sowie zu den Kindern Risiken der Ansteckung durch asymptomatische COVID-19 Träger bestehen
  • asymptomatische Virusausscheider (Kinder und/oder Dritte Personen) können durch enge Kontakte andere anstecken
  • bei positiven COVID-19 Nachweisen werden über das Gesundheitsamt für die betroffenen Familien oder Beschäftigten häusliche Quarantänemaßnahmen, gegebenenfalls begleitet von Einrichtungsschließungen, angeordnet.

 

 

Weitere Informationen

Weitere Meldungen

22. Wiesenburger Blumenmarkt am 12.05.2024 - traditionell zum Muttertag

Bekanntmachung der Wahlleiterin zur Kommunalwahl am 09. Juni 2024

Gemäß §§ 26 und 64 Absatz 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) und § 31 ...