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Antrag auf Gewährleistung einer Notbetreuung für Kinder, die durch kommunale Träger betreut werden
Wiesenburg/Mark, den 15.01.2021
Liebe Eltern,
ab dem 4. Januar 2021 ist der Präsenzunterricht in den Grundschulen sowie der Hortbetrieb (Betreuung schulpflichtiger Kinder) untersagt. Für Kinder der ersten bis vierten Schuljahresstufe ist eine Notbetreuung zu gewährleisten. Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn mindestens ein Personensorgeberechtigter im stationären oder ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist.
Den Antrag finden Sie in der Anlage. Um ihn zeitnah bearbeiten zu können, verwenden Sie bitte dieses Antragsformular und übersenden es per E-Mail an:
Weitere Informationen: