Öffentliche Bekanntmachung für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Wiesenburg/Mark
Öffentliche Bekanntmachung
für die Wahl
der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters
der Gemeinde Wiesenburg/Mark am 11. September 2022
Gemäß § 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) und § 31 Abs. 2 Satz 2 bis 5 und Abs. 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) mache ich Folgendes bekannt:
I. Wahltermin sowie die Wahlzeit
Aufgrund der Festsetzung des Wahltermins durch den Landrat des Landkreises
Potsdam-Mittelmark findet
- die Hauptwahl am Sonntag, dem 11. September 2022,
- die etwa notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, dem 25.09.2022,
jeweils in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.
II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Hiermit fordere ich gemäß § 31 Abs. 2 Satz 3 BbgKWahlV auf, die Wahlvorschläge für diese Wahl möglichst frühzeitig einzureichen. Ergänzend hierzu weise ich auf Folgendes hin:
A. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist
- Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen/ Einzelbewerbern eingereicht werden (§ 69 Abs. 1 BbgK WahlG). Daneben können Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag als Listenvereinigung einreichen (§ 63 i.V.m. § 32 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlG). Sie dürfen sich nur an einer Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer Listenvereinigung schließt einen eigenständigen Wahlvorschlag aus (§ 32 Abs. 1 Satz 2 und 3 BbgKWahlG).
- Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden. Sie müssen gemäß § 69 Abs. 2 BbgKWahlG spätestens bis
Donnerstag, den 07.07.2022, 12 Uhr,
bei der Wahlleiterin für die Gemeinde Wiesenburg/Mark
Schlossstraße 1, 14827 Wiesenburg/Mark
schriftlich eingereicht werden.
Feldmann
Wahlleiterin
Die vollständige Wahlbekanntmachung finden Sie hier.
Ein Download der Formulare ist ebenfalls möglich, siehe unten.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Weitere Meldungen
Bekanntmachung der Wahlleiterin zur Kommunalwahl am 09. Juni 2024
Di, 06. Februar 2024
Gemäß §§ 26 und 64 Absatz 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) und § 31 ...