Presseinformation: Jagdscheine im Frühjahr 2023

In Potsdam-Mittelmark sind keine Verzögerung bei der Weitererteilung von Jagdscheinen zu erwarten. Es genügt, wenn der Antrag zusammen mit dem Jagdschein und den weiteren notwendigen Unterlagen ab Mitte Februar 2023 bei der Jagdbehörde eingereicht wird.

 

Aufgrund der immer noch notwendigen Einschränkungen bietet die untere Jagdbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark bis auf weiteres den Sprechtag nur mit vorheriger Terminvergabe an.

 

Es wird darum gebeten und empfohlen, den Postweg zu nutzen oder die vollständigen Antragsunterlagen in den Briefkasten am Dienstgebäude in der Potsdamer Straße 18 in Brandenburg an der Havel oder den anderen Dienststellen des Landkreises einzuwerfen.

 

Zur Weitererteilung eines Jagdscheines sind folgende Unterlagen nötig:

 

 vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag -

    bitte dabei Kontakte für mögliche Rückfragen angeben,

 Jagdscheindokument,

 Versicherungsnachweis,

 ggf. entgeltliche Jagderlaubnis.

 

Die Weitererteilung von Jahresjagdscheinen wird planmäßig ab 22. Februar 2023 erfolgen.

 

Der weitererteilte Jagdschein wird per Post zurückgesandt. Aufgrund der Vielzahl von mehr als 700 Weitererteilungen von Jagdscheinen, wird dies etwas Zeit in Anspruch nehmen. Es wird deshalb darum gebeten, von Nachfragen zum jeweiligen Sachstand abzusehen, um die Bearbeitung nicht zu verzögern.

 

Notwendige Formulare sind zu finden unter: www.potsdam-mittelmark.de 

 

Die untere Jagdbehörde ist in dringenden Fällen unter den bekannten Telefonnummern: 03381 53-3124 (Herr Dietz) oder -3324 (Herr Strauß) oder auch direkt per E-Mail: erreichbar.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wiesenburg/Mark
Do, 05. Januar 2023

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