Wo ist mein Geld nur geblieben …?
Post vom Finanzamt Die Rentenzahlung erfolgt pünktlich, ist aber als relativ zu betrachten. Viele wissen inzwischen, dass im Folgejahr eine Steuerklärung beim Finanzamt einzureichen ist. So mancher wird bald dazugehören und Post vom Finanzamt erhalten. Denn die ab Juli 2022 angekündigte beträchtliche Erhöhung kann zu erstmaliger oder gestiegener Steuerpflicht führen. Was kann ich tun? Mit dem Beginn der Rentenzahlung im Jahr 2020 bin ich zur Steuerzahlung verpflichtet. Werde ich damit doppelt zur Kasse gebeten? Ich beziehe seit fünf Jahren eine auskömmliche Rente, Steuern aber habe ich nicht gezahlt. Muss ich jetzt mit einer Nachzahlung rechnen? Für meine ehrenamtliche Tätigkeit habe ich eine Aufwandsentschädigung erhalten. Muss ich dafür Steuern zahlen? Wer kann mir helfen, wenn ich zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wurde? Gibt es für die Formulare Verständnishilfen?
Veranstaltungsort
Schlüterstr. 46
14558 Nuthetal OT Bergholz-Rehbrücke
E-Mail:
www.mehrgenerationenhaus-nuthetal.de
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