Melderegister, Auskunftssperre
Kurzinformationen
Jede Person, die im Gemeindegebiet gemeldet ist, hat das Recht auf kostenfreie, schriftliche Auskunft über alle zu seiner Person gespeicherten Daten.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Gebühren
Formulare
i
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