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News-Ticker

 

Ordnungsbehördliche Anzeige der Hundehaltung

Kurzinformationen

Hundeanmeldung - gemäß § 2 Abs. 1 und 2 der Hundehalteverordnung – HundehV und der Hundesteuersatzung jeweils in der aktuell geltenden Fassung.

 

Hinweise zur schriftlichen Anmeldung von Hunden bei der Gemeinde Wiesenburg/Mark

 

Allgemein:
Der Halter ist verpflichtet, den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme anzumelden. Die ersten drei Monate nach der Geburt des Hundes werden nicht
steuerlich veranlagt. Bei der Anmeldung des Hundes ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro zu entrichten.

 

Ablauf der schriftlichen Anmeldung:
Sie erhalten anbei das Anmeldeformular für die schriftliche Anmeldung. Bitte füllen Sie Anmeldung (soweit möglich) vollständig aus. Bitte unterschreiben Sie das Formular und beachten Sie die Datenschutzerklärung auf der zweiten Seite. Wenn Sie mehrere Hunde anmelden möchten, füllen Sie bitte für jeden Hund ein separates Formular aus.

 

Ordnungsbehördliche Anmeldung gemäß § 2 Absatz 1 und 2 Hundehalterverordnung Brandenburg (Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht):
Der Halter eines Hundes der älter als acht Wochen ist, muss diesen mit einem Mikrochip-Transponder gemäß ISO-Standard dauerhaft kennzeichnen. Achten Sie
darauf die Chipnummer auf dem Anmeldeformular einzutragen.
Beurteilungen oder Feststellungen der Gefährlichkeit des Hundes, ergangene Auflagen, Ordnungsverfügungen anderer örtlichen Ordnungsbehörden sind mitzuteilen.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner


Ordnungsamt

Herr Adrio
Telefon (033849) 79842

Formulare

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Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Merkblätter

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