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News-Ticker

 

Personalausweis

Kurzinformationen

Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Ab 1. November 2007 gilt bundesweit: Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis beantragt werden. Der Personalausweis ist ein vom Staat ausgegebenes Personaldokument in Form eines Lichtbildausweises als Identitätsnachweis seiner Bürger. Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Diese Verpflichtung entfällt bei Besitz eines gültigen Reisepasses. In Deutschland besteht nicht die Pflicht, diesen auch mit sich zu führen.

Jugendliche können ihren ersten Personalausweis bis zu 12 Wochen vor ihrem 16. Geburtstag ohne Begleitung ihrer Eltern beantragen.

Erfolgt die Beantragung früher, muss das Einverständnis der Sorgeberechtigten (Vater/Mutter oder Betreuer) vorliegen. Ist die Ehe der Eltern geschieden, benötigen Sie einen Sorgerechtsbeschluss. Besteht eine Betreuung, dann brauchen Sie die Bestallungsurkunde. Beantragt ein ausweispflichtiger Jugendlicher (ab vollendetem 16. Lebensjahr) keinen Personalausweis, müssen die Sorgeberechtigten den Antrag stellen.

Beschreibung

 

Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen. Der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis ist beim Empfang eines neuen abzugeben. Der Verlust oder auch das Wiederauffinden ist unverzüglich der Meldebehörde anzuzeigen.

 

Ordnungswidrig handelt,

  • wer sich mit keinem gültigen Personalausweis, vorläufigem Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und
  • wer es in diesem Fall für sich oder als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt, einen entsprechenden Antra zu stellen
  • wer mehr als einen Personalausweis besitzt

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Das Antragsformular wird durch die Meldebehörde erstellt und Ihnen dann zur Kontrolle und eigenhändigen Unterschrift vorgelegt. Eine Vertretung ist nicht möglich.

 

  • Erstmalige Beantragung eines Personalausweises
    • Antrag der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 c 45 mm) ohne Kopfbedeckung
    • die Geburtsurkunde
    • soweit vorhanden der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Reisepass
    • Bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde
  • Neubeantragung eines Personalausweises
    • Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
    • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
    • Namensänderungsurkunde (bei Namensänderung)
  • Vorläufiger Personalausweis
    • Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
    • die Geburtsurkunde
    • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass

Fristen

 

Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen (nur in dringenden Notfällen), erhalten Sie auf Antrag einen vorläufigen Personalausweis. Dieser wird unmittelbar im Einwohnermeldeamt ausgestellt und ist 3 Monate gültig.

 

 

Gültigkeit:

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
  • ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre
  • vorläufiger Personalausweis 3 Monate

Gebühren

Ausstellung von Personalausweisen

 

  • Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 Euro
  • Antragsteller ab 24 Jahren 37,00 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro

 

Das erstmalige Einschalten bzw. jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN ist gebührenfrei.

  • Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion 6,00 Euro
  • Ändern der PIN im meldeamt (z. B. PIN vergessen) 6,00 Euro

Das Ändern der Anschrift bei Umzügen sowie das Sperren der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei.

  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6,00 Euro

Formulare

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