Kontrast einstellen:

 
Bannerbild

News-Ticker

 

Hundesteuer, abmelden

Kurzinformationen

Die Abmeldung des Hundes muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen und muss in vielen Fällen schriftlich vorgenommen werden.

 

In folgenden Fällen benötigen wir neben der Abmeldungsmitteilung noch weitere Informationen bzw. Unterlagen:

 

  • Bei Umzug in eine andere Gemeinde bitten wir um Mitteilung der neuen Anschrift.

  • Ist der Hund verstorben, fügen Sie die tierärztliche Todesbescheinigung bei.

  • Haben sie den Hund verkauft oder verschenkt, bitten wir um Angabe von Name und Anschrift des neunen Besitzers.

  • Wurde der Hund ins Tierheim gegeben, bitten wir um eine Kopie des Aufnahmevertrags.

Beschreibung

Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht. Kann der genaue Zeitpunkt der Abschaffung, des Abhandenkommens oder des Eingehens durch den Hundehalter nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit dem Ablauf des auf die Abmeldung folgenden Kalendermonats.

 

Endet die Hundehaltung, so ist dieses innerhalb von 14 Kalendertagen mitzuteilen. Die Steuerpflicht endet mit der schriftlichen oder persönlichen Abmeldung der Hundehaltung.

 

Wird ein Hund veräußert oder verschenkt, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben. 

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis 
  • ggf. Anschrift des neuen Hundehalters

Gebühren

keine

Ansprechpartner


Frau Kother
Telefon (033849) 79828

Formulare

i
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).