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News-Ticker

 

Veranstaltung

Kurzinformationen

Das Recht, sich unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen öffentlich zu versammeln, steht unter dem Schutz des Art. 8 GG. Versammlungen unter freiem Himmel sind 48 Stunden vorher der Polizei anzuzeigen, damit diese die nötigen Vorkehrungen zum Schutz der Versammlungsteilnehmer, aber auch der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z.B. der Verkehrsteilnehmer) treffen kann. Der Veranstalter muss klar erkennbar sein.


 

Was ist bei der Organisation von Festen zu beachten?

 

Hinweise:

Gemeinde-, Dorf- und Straßenfeste werden im Ordnungsamt / Gewerbeamt angemeldet.

 

Um kommunale Veranstaltungen ordnungsgemäß anzumelden, sind im Vorfeld im Ordnungsamt folgende Punkte zu klären:

  • öffentlich- rechtliche Gestattungen

  • Aufhebung von Sperrzeiten

  • Aufhebung der Nachtruhe

  • Feiertagsgesetz

  • Straßensperrungen wegen Sondernutzungen

  • Feuerwerk

 

Die Anmeldung der GEMA erfolgt im Ordnungsamt der Gemeinde Wiesenburg/Mark durch die zuständige Sachbearbeiterin Frau Fröhlich.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Eine öffentliche oder auch private Veranstaltung ist der Gemeinde Wiesenburg/Mark mittels beigefügtem Formular anzuzeigen. Es können nur vollständig ausgefüllte Anzeigen, die vier Wochen vor dem Ereignistag in der Gemeinde Wiesenburg/Mark eingegangen sind, bearbeitet werden.

Ansprechpartner


Ordnungsamt

Herr Adrio
Telefon (033849) 79842

Frau Fröhlich
Telefon (033849) 79827


Formulare

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