Eheschließung
Kurzinformationen
Grundsätzlich kann eine Eheschließung unabhängig vom Wohnsitz der Verlobten in jedem deutschen Standesamt stattfinden.
Die Anmeldung der Eheschließung und die damit verbundene Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen anhand von Personenstandsdokumenten werden jedoch ausschließlich vom Wohnsitzstandesamt vorgenommen.
Wohnen Sie beide oder zumindest einer von Ihnen in der Gemeinde Wiesenburg/Mark, können Sie Ihre Eheschließung mit den dafür notwendigen Papieren direkt im Standesamt Wiesenburg/Mark anmelden. Ihr persönliches Erscheinen ist dafür erforderlich. Ist dies für einen von Ihnen nicht möglich, kann er den anderen mit einer Vollmacht berechtigen, allein die Eheschließung anzumelden.
Wenn Sie beide nicht in der Gemeinde Wiesenburg/Mark wohnen, können Sie in unserem Standesamt zwar die Ehe schließen, aber die Eheschließung muss bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt angemeldet werden.
Beschreibung
Eheschließungsorte
- Dienstzimmer im Rathaus
- Orangerie
- Schlosspark Wiesenburg
Ablauf der Eheschließung
Bei der Anmeldung wird mit Ihnen auch die Gestaltung der Zeremonie besprochen. Grundsätzlich verläuft diese wie folgt:
- Eintritt in der Eheschließungsraum
- Begrüßung und Ansprache des Standesbeamten
- Ja-Wort und Ringtausch
- Verlesen und Unterzeichnung der Niederschrift über die Eheschließung
- Abschlussworte und Gratulation des Standesbeamten
- Gratulation der Gäste und Ausklang
Musikalische Begleitung der Zeremonie
Gern kann die Zeremonie musikalisch begleitet werden.
Je nach Wunsch können dafür begleitend Musikstücke von einer CD erklingen oder auch Musiker mit Live-Instrumenten zu Gehör kommen bzw. die vorhandenen Instrumente genutzt werden.
Weitere Gestaltungswünsche können Sie im Anmeldeverfahren mit dem Standesamt besprechen.
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG)
(Aufzählung ist nicht abschließend)
Notwendige Unterlagen
Die Anmeldung der Eheschließung ermöglicht die Prüfung auf rechtliche Ehehindernisse durch das Standesamt. Die Frage nach den dafür notwendigen Unterlagen kann hier zwar nicht abschließend beantwortet werden, da aufgrund der Vielfalt der persönlichen Lebensumstände oft verschiedene Unterlagen zusammengetragen werden müssen. Es gibt jedoch Dokumente, die in jedem Fall im Original benötigt werden:
Familienstand ledig:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Partner
- beglaubigte Ablichtungen der Geburtseinträge (nicht Geburtsurkunden!) beider Partner - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
- Bescheinigung aus dem Melderegister des Hauptwohnsitzes mit Angabe des aktuellen Familienstandes (bei Anmeldung der Eheschließung nicht älter als 14 Tage) - erhältlich bei der Meldebehörde
- ggf. Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
Familienstand geschieden / Lebenspartnerschaft aufgehoben / verwitwet:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Partner
- beglaubigte Ablichtungen der Geburtseinträge (nicht Geburtsurkunden!) beider Partner - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
- Bescheinigung aus dem Melderegister des Hauptwohnsitzes mit Angabe des aktuellen Familienstandes (bei Anmeldung der Eheschließung nicht älter als 14 Tage) - erhältlich bei der Meldebehörde
- Eheurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft
- Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z.B. rechtskräftiges Scheidungsurteil / Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
- ggf. Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
Bei gemeinsamen Kindern:
- Geburtsurkunde
- Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft, sofern der Vater nicht bereits in der Urkunde
eingetragen ist - Urkunde über die Erklärung zur gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge, sofern
beim Jugendamt/Notar bereits begründet
Ist einer von Ihnen oder sind Sie beide ausländische Staatsangehörige, sollten Sie sich persönlich im Standesamt erkundigen, welche Dokumente aus Ihrem Herkunftsland benötigt werden.
WICHTIG:
Wohnen beide nicht in der Gemeinde Wiesenburg/Mark, möchten aber hier heiraten, muss die Eheschließung beim Wohnsitzstandesamt angemeldet werden. Diese Anmeldeunterlagen müssen dem Standesamt Wiesenburg/Mark zugesandt bzw. vorgelegt werden.
Kosten
-
Das Standesamt erhebt Verwaltungsgebühren und -auslagen für die Anmeldung und Vornahme der Eheschließung sowie für die auszustellenden Ehe-/ Lebenspartnerschaftsurkunden.
Damit Sie sich einen Überblick über die zu erwartenden Kosten machen können, sind die einzelnen Gebührensätze nachfolgend aufgeführt.
41,00 Euro - Prüfung der Ehevoraussetzungen unter Beachtung des deutschen Rechts
25,00 Euro - Prüfung der Ehevoraussetzungen unter Beachtung ausländischen Rechts (zusätzlich je Auslandsbeteiligung)
10,00 Euro - Eheurkunde (1. Exemplar)
5,00 Euro - jedes gewünschte weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplarum die 30,00 Euro - Familienstammbuch (Erwerb freiwillig, Preis modellabhängig)
Eheschließung in den Amtsräumen
30,00 Euro - während der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes60,00 Euro - außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
Eheschließung außerhalb der Amtsräume
90,00 Euro - während der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes120,00 Euro - außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines oder beider Partner kann es notwendig werden, ein Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses bei Brandenburgischen Oberlandesgericht durchzuführen. Dies ist mit weiteren einkommensabhängigen Gebühren verbunden. Das Standesamt informiert Sie in diesem Fall persönlich über die zu erwartenden Kosten.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Frau Fröhlich (033849) 79827
Herr Herr Werner (033849) 79816