Kontrast einstellen:

 
Bannerbild

News-Ticker

 

Eheschließung

Kurzinformationen

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Standesamt anmelden, an dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anmeldung der Eheschließung und die damit verbundene Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen anhand von Personenstandsdokumenten werden ausschließlich vom Wohnsitzstandesamt vorgenommen.

 

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

 

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Beschreibung

Unsere Eheschließungsorte sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Die Anmeldung der Eheschließung ermöglicht dem Standesamt die Prüfung auf rechtliche Ehehindernisse. Die Frage nach den notwendigen Unterlagen kann an dieser nicht abschließend beantwortet werden, da aufgrund der Vielfalt der persönlichen Lebensumstände meist verschiedene Unterlagen zusammengetragen werden müssen. Bitte rufen Sie uns daher an oder schicken Sie uns eine E-Mail - wir beraten Sie gern.

Gebühren

Ansprechpartner


Ordnungsamt

Frau Fröhlich
Telefon (033849) 79827


Frau Schucht
Telefon (033849) 79825

Merkblätter

i
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).