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News-Ticker

 

Geburt, beurkunden

Kurzinformationen

Die Geburt eines Kindes muss dem zuständigen Standesamt, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, binnen einer Woche angezeigt werden. Zur Anzeige einer Geburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,

jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

bei miteinander verheirateten Eltern:

Geburtsurkunden

Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister


Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.

 

bei nicht miteinander verheirateten Eltern:

Geburtsurkunde der Mutter

falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:

Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung

Geburtsurkunde des Vaters

ggf. die Sorgeerklärungen

Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

Gebühren

Weiterführendes

Es gibt eine Vielzahl von Besonderheiten, die bei einer Geburtsbeurkundung zu berücksichtigen sind (z.B. Auslandsbeteiligung usw.). Daher wenden Sie sich im Einzelfall bitte an die zuständigen Kollegen.

Ansprechpartner


Ordnungsamt

Frau Fröhlich
Telefon (033849) 79827


Frau Schucht
Telefon (033849) 79825