bei miteinander verheirateten Eltern:
Geburtsurkunden
Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
bei nicht miteinander verheirateten Eltern:
Geburtsurkunde der Mutter
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
Geburtsurkunde des Vaters
ggf. die Sorgeerklärungen
Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.