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News-Ticker

 

Gewerbeangelegenheiten

Kurzinformationen

Das Gewerbeamt nimmt Gewerbean-, um- oder abmeldung entgegen, bearbeitet Anträge auf gewerberechtliche Erlaubnisse (z.B. Reisegewerbe, Erlaubnisse nach § 34c der GewO, Marktfestsetzungen) einschließlich Gaststättenerlaubnisse und überwacht die gewerbliche Tätigkeit in der Gemeinde nach der Gewerbeordnung. Es nimmt Aufgaben nach dem Jugendschutzgesetz wahr.

Beschreibung

Unter Gewerbeangelegenheiten versteht man alle behördlichen Vorgänge, die mit der Ausübung eines Gewerbes verbunden sind. Dazu gehören insbesondere:

 

  • Gewerbeanmeldung: Wenn jemand ein neues Gewerbe aufnimmt – z. B. ein Geschäft eröffnet, eine Dienstleistung anbietet oder eine Firma gründet – muss dies bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

  • Gewerbeummeldung: Änderungen am bestehenden Gewerbe – etwa ein neuer Standort, ein anderer Tätigkeitsbereich oder ein Wechsel der Rechtsform – müssen ebenfalls gemeldet werden.

  • Gewerbeabmeldung: Wenn das Gewerbe aufgegeben oder an einen anderen Inhaber übergeben wird, erfolgt eine Abmeldung.

  • Erlaubnispflichtige Tätigkeiten: Für bestimmte Gewerbe (z. B. Bewachungsgewerbe, Gaststätten, Handwerk) sind besondere Genehmigungen oder Nachweise erforderlich.

  • Gewerbeüberwachung: Behörden prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften im Gewerbebereich eingehalten werden (z. B. Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden).

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Gewerbeanmeldung:

 

bei persönlicher Erstattung der Anzeige: 

  • Personalausweis oder Reisepass

 

bei Vertretung:

  • Vollmacht mit Kopie des Personalausweises des Antragstellers und Personalausweis des Bevollmächtigten

  • ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeanmeldung (bei persönlichem Erscheinen des Gewerbetreibenden i. d. R. nicht erforderlich).

 

bei juristischen Personen:

  • Kopie des aktuellen Registerauszuges (z. B. Handelsregister, Genossenschafts- oder Vereinsregister) bzw. Kopie des Gesellschafterbeschlusses und der Anmeldung beim Amtsgericht

  • Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages

  • Vollmacht der Gründer zur Anmeldung des Gewerbebeginns, sofern Gewerbeanzeige vor der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister erfolgt, wie z. B. bei einer "GmbH i.G.".


Gewerbeummeldung:

 

  • ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeummeldung

  • ausgefülltes Beiblatt zur Ummeldung bei mehreren Geschäftsführern

 

bei persönlicher Erstattung der Anzeige:

  • Personalausweis oder Reisepass

 

bei Vertretung:

  • Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

 

bei juristischen Personen:

  • Kopie des aktuellen Registerauszuges (z. B. Handelsregister, Genossenschafts- oder Vereinsregister) bzw. Kopie des Gesellschafterbeschlusses und der Anmeldung beim Amtsgericht

  • Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages

  • Vollmacht der Gründer zur Anmeldung des Gewerbebeginns, sofern Gewerbeanzeige vor der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister erfolgt, wie z. B. bei einer "GmbH i.G.".

 


Gewerbeabmeldung:

 

bei persönlicher Erstattung der Anzeige:

  • Personalausweis oder Reisepass

 

bei Vertretung:

  • Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

 

bei schriftlicher Meldung: (z.B. per E-Mail)

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular zuschicken

Gebühren

Für diese Amtshandlungen werden Gebühren nach dem Gebührentarif der Anlage zu der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEKGebO) erhoben.

Ansprechpartner


Ordnungsamt

Frau Fröhlich
Telefon (033849) 79827


Frau Schucht
Telefon (033849) 79825

Formulare

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