Schloss | zur StartseiteParterre | zur StartseiteSchloss Wiesenburg | zur Startseite
 

Sterbefall, beurkunden

Kurzinformationen

Für die Sterbefallbeurkundung ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist. Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Ist die Person in einer Einrichtung, z.B. in einem Krankenhaus oder Pflegeheim verstorben, so ist diese Einrichtung grundsätzlich für die Anzeige des Sterbefalles zuständig.

 

Darüber hinaus ist zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet,

 

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

 

Die Anzeige kann über ein beauftragtes registriertes Bestattungsunternehmen erfolgen. 

Beschreibung

Notwendige Unterlagen

Ansprechpartner