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News-Ticker

 

Personenstandsurkunde

Kurzinformationen

Dazu zählen Geburtsurkunden, mehrsprachige internationale Geburtsurkunden, Heirats- und Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden sowie beglaubigte Registerauszüge.

Die Personenstandregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt, somit ist für die Ausstellung der Personenstandurkunden das Standesamt zuständig, wo der Personenstandsfall eingetreten ist.

 

 

Sobald die gesetzlichen Fortführungsfristen abgelaufen sind, befinden sich die entsprechenden Register im zuständigen Archiv.

 

Für das Standesamt Wiesenburg/Mark ist zuständig:

 

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Kreisarchiv

Postfach 1138

14801 Bad Belzig

 

Kontaktmöglichkeiten:

Telefon: 033841 / 91-175, -241
Telefax: 033841 / 91-151
E-Mail: kreisarchiv@potsdam-mittelmark.de

Beschreibung

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften können gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie Ehepartner, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Weitere Besonderheiten gibt es im Bereich der Adoption und im Bereich des Transsexuellengesetzes. 

Rechtsgrundlagen

Gebühren

Ansprechpartner


Ordnungsamt

Frau Fröhlich
Telefon (033849) 79827


Frau Schucht
Telefon (033849) 79825