Bekanntmachung Beteiligung zum Entwurf Flächennutzungsplan mit Umweltbericht und Entwurf zum Landschaftsplan der Gemeinde Wiesenburg/Mark
Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Wiesenburg/Mark über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht und des Entwurfs des Landschaftsplans der Gemeinde Wiesenburg/Mark
die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiesenburg/Mark hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 06.09.2016 die Aufstellung des Flächennutzungsplans sowie die Erarbeitung des Landschaftsplans der Gemeinde Wiesenburg/Mark beschlossen. Die beiden Pläne werden gemeinsam aufgestellt.
Ziel der Planung ist die Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans für die Gemeinde Wiesenburg/Mark, um erstmals eine umfassende, koordinierte städtebauliche Entwicklungsvorstellung für die Gemeinde zu formulieren. Das soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung vorbereiten und den Rahmen für die Entwicklung künftiger Bebauungspläne bilden.
Die Vorentwürfe zum Flächennutzungsplan und zum Landschaftsplan haben im Sinne von § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 18. Juni 2018 bis zum 19. Juli 2018 erstmals öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen wurden ergänzend auf der Website der Gemeinde Wiesenburg/Mark eingestellt. Weiter wurden die Planentwürfe in einer öffentlichen Veranstaltung am 20. Juni 2018 vorgestellt. Innerhalb der Auslegungsfrist konnte die Öffentlichkeit zu den Vorentwürfen Stellung nehmen. Damit war der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung des Vorentwurfs zum Flächennutzungsplan gegeben.
Mit dem aktuellen Entwurf des Flächennutzungsplans (Stand März 2024) und der Begründung (Stand Januar 2025) einschließlich des Umweltberichts (Stand Januar 2025) sowie des Landschaftsplans (Stand Januar 2025) und den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen im Sinne von § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt nun die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB statt. Parallel wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne von § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden im Sinne von § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Sie finden die Unterlagen auf der Plattform DiPlan-Beteiligung unter dem Link https://bb.beteiligung.diplanung.de/ sowie auf der Website der Gemeinde unter dem Link https://www.wiesenburgmark.de/bekanntmachungen .
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB kann der Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiesenburg/Mark einschließlich Begründung sowie der dazugehörige Umweltbericht und der Entwurf des Landschaftsplanes ergänzend in der Zeit
vom 24.03.2025 bis zum 25.04.2025
in der Gemeindeverwaltung, Schlossstr. 1 in 14827 Wiesenburg/Mark, im Bauamt,
Zimmer 12,
während der Dienstzeiten: | Montag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr | |
Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr | ||
Mittwoch | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr | ||
Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr | ||
Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
eingesehen werden.
Alternativ kann eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten per Telefon (033849 79 -824 bzw. -843) oder per E-Mail () vereinbart werden.
Es sind die folgenden Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgüter Boden und Fläche
Aussagen im Landschaftsplan sowie im Umweltbericht zu Bodenzusammensetzungen, landwirtschaftlicher Ertragskraft, Kenntnissen zur Kampfmittelbelastung sowie Altlasten der Böden in der Gemeinde; Weiterhin Bilanzierung und Bewertung der Flächeninanspruchnahme durch vorgesehene Erweiterungsflächen
Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Schutzgut Wasser
Aussagen im Landschaftsplan sowie im Umweltbericht zu Gewässern und zum Grundwasser in der Gemeinde Wiesenburg/Mark
Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde im Landkreis Potsdam-Mittelmark (insb. zum Trink- und Grundwasserschutz)
Schutzgüter Klima / Luft
Aussagen im Landschaftsplan sowie im Umweltbericht zur Luftqualität bzw. der Luftschadstoffbelastung in der Gemeinde, den wesentlichen Lärmquellen in der Gemeinde sowie dem Verlust von Kaltluftentstehungsgebieten für Wiesenburg/Mark durch die Inanspruchnahme von Freiflächen für bauliche Zwecke; im Landschaftsplan Aussagen zu den Maßnahmen und Entwicklungszielen für die Schutzgüter
Stellungnahme der oberen Immissionsschutzbehörde im Landesamt für Umwelt (insb. zum vorbeugenden Immissionsschutz und zur Wahrung des Immissionsschutzrechtlichen Trennungsgebots)
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Aussagen im Landschaftsplan sowie im Umweltbericht zu den in der Gemeinde vorkommenden Biotoptypen, den Schutzgebieten nach dem Naturschutzrecht (FFH-/ Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturpark), den vorkommenden – insb. geschützten – Tier- und Pflanzenarten, sowie zum Konfliktpotential der im Flächennutzungsplan vorgesehenen Erweiterungsflächen; im Landschaftsplan Aussagen zu den Maßnahmen und Entwicklungszielen für das Schutzgut
Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde im Landkreis Potsdam-Mittelmark (insb. zu Naturdenkmalen und zum Eingriffsausgleich)
Stellungnahme des Landesbetriebs Forsten, Untere Forstbehörde (insb. zur Inaussichtstellung von Waldumwandlungsgenehmigungen)
Stellungnahme der unteren Jagdbehörde im Landkreis Potsdam Mittelmark (insb. zu dargestellten Waldumwandlungen)
Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt (insb. zu artenschutzrechtlichen Betroffenheiten)
Schutzgüter Landschaft und Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter
Aussagen im Landschaftsplan sowie im Umweltbericht zur Einordnung der Gemeinde Wiesenburg/Mark die Landschaftsräume Brandenburgs, zur Identifizierung von für das Landschaftsbildes besonders wertvollen Bereichen oder Einzelbestandteilen, Bewertung der vorgesehenen Erweiterungsflächen nach ihrem Konfliktreichtum für das Schutzgut
Stellungnahmen des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landkreis Potsdam-Mittelmark (insb. zu den Bau- und Naturdenkmalen in der Gemeinde)
Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt (insb. zur Vereinbarkeit der Darstellungen mit dem Landschaftsschutzgebiet)
Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt
Aussagen im Landschaftsplan sowie im Umweltbericht zu den umweltbezogenen Voraussetzungen für die menschliche Gesundheit (vor allem Luftqualität / Luftschadstoffbelastung in der Gemeinde, wesentliche Lärmquellen)
Stellungnahmen der oberen Immissionsschutzbehörde im Landesamt für Umwelt und des Fachdienstes Gesundheit im Landkreis Potsdam-Mittelmark (insb. zum vorbeugenden Immissionsschutz und zur Wahrung des Immissionsschutzrechtlichen Trennungsgebots)
Bei Fragen zu den veröffentlichten Unterlagen stehen Ihnen vom Bauamt der Gemeinde Wiesenburg/Mark Herr Knie (033849/798-24 bzw. ) und Frau Gobel (033849/798-43 bzw. ) zur Verfügung.
Stellungnahmen zu den Entwürfen können während des Veröffentlichungszeitraums vorgebracht oder an die Gemeindeverwaltung versendet werden. Bevorzugt wird eine digitale Übersendung der Stellungnahme an . Möglich ist auch ein Versand an die Gemeindeverwaltung, Schlossstraße 1, 14827 Wiesenburg/Mark. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz.
Alle Unterlagen finden Sie unter folgendem Link: https://transfer.wiesenburgmark.de/s/9rk6wj6FpPpWRyz
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