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Allgemeine Informationen aus der Gemeindeverwaltung Wiesenburg/Mark – Nebenzähler/Gartenwasserzähler

Da es vermehrt Nachfragen zum Thema Nebenzähler (auch Gartenwasserzähler genannt) gibt, möchten wir Sie hierzu zur aktuellen Verfahrensweise informieren.

 

Ein Nebenzähler misst die Menge an Frischwasser, welche z. B. zur Gartenbewässerung genutzt wird und somit nicht als Schmutzwasser berechnet werden soll.

 

Die Verwendung eines Nebenzählers muss in der Gemeinde Wiesenburg/Mark formlos beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass lt. § 6 Abs. 6 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Wiesenburg/ Mark in der gültigen Fassung für die Genehmigung der besonderen Messeinrichtung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 60,00 € für die Dauer der Eichfrist erhoben wird.

 

Ein Kaltwasserzähler kann aufgrund geltender Regelungen bis 6 Jahre nach dem Eichdatum als geeichte Messeinrichtung verwendet werden. Vor Ablauf der Eichfrist muss der Grundstückseigentümer den Zähler durch eine zugelassene Fachfirma (eine entsprechende Liste können Sie in der Gemeindeverwaltung erhalten) erneuern oder neu eichen lassen. Hierzu ist erneut ein kurzer, formloser Antrag zu stellen.

 

Den Zählerwechsel oder die Weiterverwendung nach erfolgter Eichung teilt der Grundstückseigentümer eine Woche vorab der Gemeindeverwaltung mit.

 

Die fachgerechte Installation des Nebenzählers ist durch die Fachfirma zu bestätigen und folgende Angaben an die Gemeinde Wiesenburg/Mark, Schlossstraße 1, 14827 Wiesenburg/Mark zu übermitteln: 

 

- Einbauort (Grundstücksanschrift) 

- Zählernummer des Wasserzählers 

- Zählerstand und Datum des Einbaus/der Inbetriebnahme 

- Termin, zu dem die Eichung des eingebauten Zählers endet (Eichfrist 6 Jahre) 

- Ort, Datum und Unterschrift des Grundstückseigentümers 

- Bestätigung durch die Installationsfirma 

- Nachweis der Verplombung 

- Telefon-Nr. für evtl. Rückfragen 

 

Daraufhin wird der Wasserzähler bei der Gemeinde Wiesenburg/Mark registriert.

 

Sollten Sie dazu Fragen haben, können Sie sich an Frau Herzog (Tel. 033849 79839) und an Herrn Kozikat (Tel. 033849 50094) wenden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wiesenburg/Mark
Mo, 10. März 2025

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