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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Ergänzungssatzung für den Ortsteil Reetz

Gemeinde Wiesenburg/Mark                                                              

Bürgermeister

Schlossstraße 1

14827 Wiesenburg/Mark

 

Öffentliche Bekanntmachung 

der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 

2. Ergänzungssatzung für den Ortsteil Reetz der Gemeinde Wiesenburg/Mark

 

Die Gemeindevertretung Wiesenburg/Mark hat in ihrer Sitzung am 20.05.2025 den Entwurf der 2. Ergänzungssatzung für den Ortsteil Reetz der Gemeinde Wiesenburg/Mark mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes beschlossen (Beschluss Nr. 53-6/25).

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 2. Ergänzungssatzung, bestehend aus der Satzung mit Planzeichnung und der Begründung für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt.

 

Parallel wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne von § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden im Sinne von § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Sie finden alle Unterlagen auf der Plattform DiPlan-Beteiligung unter dem Link https://bb.beteiligung.diplanung.de/

sowie auf der Website der Gemeinde.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, werden von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der 2. Ergänzungssatzung aufgefordert. 

 

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Stellungnahmen zu den Entwürfen können während des Veröffentlichungszeitraums vorgebracht oder an die Gemeindeverwaltung versendet werden. Bevorzugt wird eine digitale Übersendung der Stellungnahme an . Möglich ist auch ein Versand an die Gemeindeverwaltung, Schlossstraße 1, 14827 Wiesenburg/Mark.

 

In der Zeit vom            

23. Juni 2025 bis zum 25. Juli 2025

 

kann der Entwurf in der Gemeindeverwaltung Wiesenburg/Mark, Schlossstraße 1 in 14827 Wiesenburg/Mark, Zimmer 12

 

in der Gemeindeverwaltung Wiesenburg/Mark, Zimmer-Nr. 12, Schlossstraße 1 in 14827 Wiesenburg/Mark, während der Dienstzeiten der Verwaltung (montags, mittwochs und donnerstags von 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr, dienstags von 9.00-12-00 und 13.00-18.00 Uhr und freitags von 09.00-12.00 Uhr). Alternativ kann eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten per Telefon (033849-0) oder per E-Mail () vereinbart werden.  

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung der 2. Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben. 

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Bei Fragen zu den veröffentlichten Unterlagen stehen Ihnen vom Bauamt der Gemeinde Wiesenburg/Mark Herr Knie (033849/798-24 bzw. ) und Frau Gobel (033849/798-43 bzw. ) zur Verfügung. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz.

 

Ziel und Zweck der 2. Ergänzungssatzung für den Ortsteil Reetz ist die Einbeziehung von einem Teil des Flurstücks 1046 der Flur 1 in der Gemarkung Reetz in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Dies ist erforderlich, weil das aktuelle Feuerwehrgebäude erweitert werden soll. Weiterhin befinden sich Teile des bestehenden Feuerwehrgebäudes aktuell im Außenbereich. Auch für eine mögliche Erweiterung oder einen Kitaneubau würden Flächen benötigt werden.  

 

Die Lage des vorgesehenen Plangebietes ist den nachstehenden Kartenausschnitten zu entnehmen. Die Ausschnitte sind nicht maßstäblich. 

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