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News-Ticker

 

Anordnung zur Aufstallung des Geflügels in der Gemarkung Schlamau - Tierseuchenallgemeinverfügung des LK PM zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 23.10.2025

Stand: 24.10.2025

 

Am 23.10.2025 hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark nach dem bestätigten Verdacht auf Geflügelpest in einem Mastbetrieb am Beetzsee mit sofortiger Wirkung die Aufstallung der Geflügelhaltung zur Seuchenbekämpfung in weiteren Teilen des Landkreises Potsdam-Mittelmark angeordnet, u. A. für die Gemarkung Schlamau.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest, welche die Aufstallung des Geflügels angeordnet, tritt am 24.10.2025 in Kraft.

Das genaue Gebiet ist der Verfügung als Anlage beigefügten Karte, die Bestandteil dieser Tierseuchenallgemeinverfügung ist, zu entnehmen.

 

Folgendes wird angeordnet: 

  1. Alle Geflügelhalter in den benannten Gebieten haben ihr Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) in geschlossenen Ställen zu halten oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.

  2. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet. (Soweit die Anordnung unter Punkt II 1. der Allgemeinverfügung nicht von Gesetzes wegen sofort vollziehbar ist, wird die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VWGO angeordnet. Im Übrigen ergibt sich die sofortige Vollziehbarkeit aus § 80 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 37 TierGesG.)

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.

 


 

Was können Sie tun?

 

  • Wenn Sie tote Vögel oder auffällig geschwächte Wildvögel finden:

    • Nicht anfassen – weder direkt noch mit Hilfsmitteln.

    • Melden Sie den Fund sofort beim Veterinäramt des Landkreises Potsdam-Mittelmark unter Telefon 03381 533 271 oder E-Mail vetamt@potsdam-mittelmark.de.

       

  • Geflügelhalterinnen und -halter: Achten Sie auf die Hygiene und halten Sie Freilandhaltungen so sicher wie möglich – vermeiden Sie direkten Kontakt von Hausgeflügel zu Wildvögeln.

     

  • Von Geflügelausstellungen, -märkten und ähnlichen Veranstaltungen wird abgeraten. 

     

  • Allgemein: Unterstützen Sie, dass keine toten Vögel unbemerkt liegen bleiben, registrieren Sie Auffälligkeiten und geben Sie Hinweise weiter.

 

 

Warum ist das wichtig?

 

Eine schnelle Meldung hilft, eine Ausbreitung zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen – sowohl im Wild- als auch im Hausgeflügelbereich.