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News-Ticker

 

Ab sofort! - Anordnung zur Aufstallung des Geflügels im gesamten Landkreis Potsdam-Mittelmark - Tierseuchenallgemeinverfügung des LK PM zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 28.10.2025

Stand: 28.10.2025

 

Ab sofort ist die Aufstallung für den gesamten Landkreis Potsdam-Mittelmark angeordnet. 

 

  • Die Tierseuchenallgemeinverfügung „Anordnung zur Aufstallung des Geflügels" vom 23.10.2025 mit dem Aktenzeichen 31.251/095.0 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. 

  • Alle Geflügelhalter im Landkreis Potsdam-Mittelmark haben ihr Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) in geschlossenen Ställen zu halten oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.

  • Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel sind im Landkreis Potsdam-Mittelmark verboten.

 

Weitere Regelungen und Details sind in der Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 28.10.2025 aufgeführt. 

 


 

Was können Sie noch tun?

 

  • Wenn Sie tote Vögel oder auffällig geschwächte Wildvögel finden:

    • Nicht anfassen – weder direkt noch mit Hilfsmitteln.

    • Melden Sie den Fund sofort beim Veterinäramt des Landkreises Potsdam-Mittelmark unter Telefon 03381 533 271 oder E-Mail vetamt@potsdam-mittelmark.de.

  • Allgemein: Unterstützen Sie, dass keine toten Vögel unbemerkt liegen bleiben, registrieren Sie Auffälligkeiten und geben Sie Hinweise weiter.

 

 

Warum ist das wichtig?

 

Eine schnelle Meldung hilft, eine Ausbreitung zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen – sowohl im Wild- als auch im Hausgeflügelbereich.