Informationen zum Erlass der Grundsteuer-, Zweitwohnungs- und Hundesteuerbescheide für das Jahr 2026
Die Steuersätze der Gemeinde Wiesenburg/Mark für das Jahr 2026 werden gegenüber dem Jahr 2025 vorläufig nicht geändert. Wie bereits in den versendeten Bescheiden mitgeteilt wurde, haben diese Bescheide für die Folgejahre Gültigkeit. Sie gelten solange, bis ein neuer Bescheid erlassen wird. Die entsprechenden Fälligkeitstermine sind den letzten Bescheiden zu entnehmen. Auf einen erneuten Versand der Steuerbescheide in 2026 wird daher verzichtet.
Der Erlass der Bescheide für 2026 für die
Grundsteuer A,
Grundsteuer B,
Zweitwohnungssteuer
und für die Hundesteuer
wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.
Bezüglich der Grundsteuer A und B gelten die Bescheide mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag gemäß § 122 Abs. 4 AO als bekanntgegeben. Bezüglich der Zweitwohnungssteuer und der Hundesteuer tritt mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 12a KAG für das Land Brandenburg die gleiche Rechtswirkung ein, als wäre dem Steuerpflichtigen an diesem Tag ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen.
Die Grundsteuerpflichtigen sowie die Zweitwohnungs- und Hundesteuerpflichtigen können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Bescheide Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Wiesenburg/Mark -Der Bürgermeister-, Schlossstraße 1, 14827 Wiesenburg/Mark einzulegen.