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Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 28.11.2025

In einem Geflügelbestand im Bundesland Sachsen-Anhalt wurde der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest amtlich festgestellt. Um den Seuchenbestand wurde eine Schutzzone und eine Überwachungszone festgelegt. Die Überwachungszone reicht bis in den Landkreis Potsdam-Mittelmark hinein.

 

Die Regelungen entnehmen Sie bitte der Tierseuchenallgemeinverfügung

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wiesenburg/Mark
Di, 02. Dezember 2025

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