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Geflügelpest: Allgemeine Stallpflicht aufgehoben Aufstallpflicht gilt weiterhin in bestehenden Überwachungszonen

Ab dem 10.01. wird die Allgemeine Aufstallpflicht für
Geflügel im Landkreis Potsdam-Mittelmark aufgehoben.

Wichtig für Geflügelhalter:
Die Aufhebung der allgemeinen Aufstallpflicht gilt nicht für alle Bereiche des
Landkreises. In einzelnen Regionen bestehen weiterhin tierseuchenrechtliche
Restriktionszonen, in denen die Aufstallpflicht und weitere Schutzmaßnahmen
unverändert einzuhalten sind.
Derzeit bestehen im Landkreis Potsdam-Mittelmark zwei Überwachungszonen:
• eine Überwachungszone im Umkreis von 10 Kilometern um den Ausbruchsort
Päwesin
eine weitere Überwachungszone infolge eines Geflügelpestausbruchs im benachbarten Landkreis Havelland im Bereich Ketzin/Havel, deren 10-Kilometer-Radius in das Kreisgebiet Potsdam-Mittelmark hineinragt

Bitte lesen Sie den Anhang

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wiesenburg/Mark
So, 11. Januar 2026

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