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Frühlingszeit ist Gartenzeit – bitte denken Sie an Ihren Nebenzähler (Gartenwasserzähler)!

Mit dem Start in die Gartensaison möchten wir Sie freundlich daran erinnern, Ihren Nebenzähler zu überprüfen. Damit bei der Abwasserabrechnung alles korrekt berücksichtigt werden kann, gelten einige wichtige Voraussetzungen:

 

  • Es können nur ordnungsgemäß geeichte und von der Gemeinde genehmigte Nebenzähler berücksichtigt werden. Bitte achten Sie daher auf die gültige Eichfrist. 

  • Abzüge werden nur auf Antrag gewährt – frühestens ab dem Datum der Antragstellung. Der Einbau sowie der Zählerstand am Einbautag sind der Gemeinde umgehend mit einem Einbau- bzw. Wechselprotokoll mitzuteilen. 

  • Der Einbau oder Wechsel muss durch eine zugelassene Fachfirma für Trinkwasserinstallationen erfolgen. Ein Nachweis über die Verplombung ist erforderlich. 

  • Für die Genehmigung des Nebenzählers wird eine Verwaltungsgebühr von 60,00 € erhoben. Diese ist nach Ablauf der Eichfrist (regelmäßig alle 6 Jahre) erneut zu entrichten.

  • Ein Informationsblatt erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrer Gemeinde oder klicken Sie hier. 

     

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Ihre Gemeinde Wiesenburg/Mark

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wiesenburg/Mark
Mi, 25. März 2026

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