Schiedspersonen gesucht - Öffentliche Ausschreibung für die Besetzung des Ehrenamtes als Schiedsperson und dessen Stellvertretung in der Schiedsstelle der Gemeinde Wiesenburg/Mark
Schiedspersonen gesucht - Öffentliche Ausschreibung für die Besetzung des Ehrenamtes als Schiedsperson und dessen Stellvertretung in der Schiedsstelle der Gemeinde Wiesenburg/Mark
Die Amtszeit der 2021 gewählten Schiedspersonen läuft im Herbst 2026 aus. Daher sucht die Gemeinde Wiesenburg/Mark für die Dauer der nächsten 5 Jahre eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson.
Schiedspersonen üben ein Ehrenamt aus. Ihre Aufgabe ist es, mit Verhandlungsgeschick festgefahrene Konflikte zu lösen, Parteien wieder ins Gespräch zu bringen und kleinere zivil- oder strafrechtliche Streitigkeiten zu schlichten. Ziel ist ein einvernehmlicher Ausgleich, der als Vergleich schriftlich protokolliert wird. Tätig werden Schiedspersonen unter anderem bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Regelverstößen gegen die Hausordnung, Ansprüchen auf Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatz sowie in Fällen wie leichter Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.
Gewählte Schiedspersonen können regelmäßig an regionalen Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) teilnehmen, um sich für ihre Aufgaben zu befähigen und Fachwissen anzueignen.
Die Schiedsperson ist für das gesamte Gebiet der Gemeinde Wiesenburg/Mark zuständig. Sie wird von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiesenburg/Mark auf fünf Jahre gewählt und von der Direktorin des Amtsgerichtes Brandenburg an der Havel in ihr Amt berufen und verpflichtet.
Gemäß § 49 des Gesetzes zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz - BbgSchGG) muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein und den ratsuchenden Einwohnerinnen und Einwohnern sachlich, vorurteilsfrei und besonnen begegnen können. Die Schiedsperson muss das Wahlrecht besitzen, soll das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Schiedsstelle wohnen.
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wiesenburg/Mark, die Interesse an diesem Ehrenamt haben und die genannten Anforderungen erfüllen, richten bitte ihre verbindliche Bewerbung mit Namen, Vornamen, Anschrift, Geburtsdatumund-ort, ihrer derzeit ausgeübten Tätigkeit und einer Kurzdarstellung ihrer Personausschließlich schriftlich bis zum 31. August 2026 an
Gemeinde Wiesenburg/Mark
Hauptamt – Bewerbung Schiedsstelle
Schlossstraße 1
14827 Wiesenburg/Mark
Bei Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gern zur Verfügung (Tel.: 033849 7980; E-Mail: ).