Stand: 09.01.2026
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hebt die bislang geltende allgemeine Aufstallpflicht für Geflügel mit Wirkung zum 10. Januar 2026 auf - Tierseuchenallgemeinverfügung vom 28. Oktober 2025. Grundlage ist eine aktuelle Risikobewertung des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.
Gleichzeitig weist der Landkreis darauf hin, dass die Aufhebung nicht für alle Bereiche des Kreisgebiets gilt. In den bestehenden Überwachungszonen:
im Umkreis von 10 Kilometern um den Ausbruchsort Päwesin
infolge eines Geflügelpestausbruchs im benachbarten Landkreis Havelland im Bereich Ketzin/Havel, deren 10-Kilometer-Radius in das Kreisgebiet Potsdam-Mittelmark hineinragt
bleiben die tierseuchenrechtlichen Maßnahmen weiterhin bestehen.
In den vergangenen Wochen wurden im Kreisgebiet nur noch vereinzelt positive Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt. Insgesamt ist ein deutlicher Rückgang des Infektionsgeschehens zu verzeichnen.
Vor diesem Hintergrund konnte die bisher landkreisweit angeordnete allgemeine Aufstallpflicht für Geflügel aufgehoben werden.
Mit der Aufhebung sind auch Geflügelausstellungen und vergleichbare Veranstaltungen außerhalb von Restriktionszonen wieder erlaubt.
Unabhängig davon hebt der Landkreis Potsdam-Mittelmark die im Raum Wiesenburg eingerichtete Überwachungszone zur Geflügelpest auf. Grundlage ist die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 28. November 2025.