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News-Ticker

 

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest

Geflügelpest

Stand: 28.10.2025

 

Ab sofort ist die Aufstallung für den gesamten Landkreis Potsdam-Mittelmark angeordnet. 

 

  • Die Tierseuchenallgemeinverfügung „Anordnung zur Aufstallung des Geflügels" vom 23.10.2025 mit dem Aktenzeichen 31.251/095.0 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. 

  • Alle Geflügelhalter im Landkreis Potsdam-Mittelmark haben ihr Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) in geschlossenen Ställen zu halten oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.

  • Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel sind im Landkreis Potsdam-Mittelmark verboten.

 

Weitere Regelungen und Details sind in der Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 28.10.2025 aufgeführt. 

 

Zudem hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark die Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 20.10.2025 angepasst. Weitere Informationen zur Anpassung finden Sie hier.


Stand: 24.10.2025

 

Am 23.10.2025 hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark nach dem bestätigten Verdacht auf Geflügelpest in einem Mastbetrieb am Beetzsee mit sofortiger Wirkung die Aufstallung der Geflügelhaltung zur Seuchenbekämpfung in weiteren Teilen des Landkreises Potsdam-Mittelmark angeordnet, u. A. für die Gemarkung Schlamau.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest, welche die Aufstallung des Geflügels angeordnet, tritt am 24.10.2025 in Kraft.

Das genaue Gebiet ist der Verfügung als Anlage beigefügten Karte, die Bestandteil dieser Tierseuchenallgemeinverfügung ist, zu entnehmen.

 

Folgendes wird angeordnet: 

  1. Alle Geflügelhalter in den benannten Gebieten haben ihr Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) in geschlossenen Ställen zu halten oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.

  2. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet. (Soweit die Anordnung unter Punkt II 1. der Allgemeinverfügung nicht von Gesetzes wegen sofort vollziehbar ist, wird die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VWGO angeordnet. Im Übrigen ergibt sich die sofortige Vollziehbarkeit aus § 80 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 37 TierGesG.)

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 23.10.2025.

 


 

 

Stand: 23.10.2025

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

wir möchten Sie über das derzeitige Geschehen im Zusammenhang mit der Geflügelpest informieren - Die Geflügelpest – auch als Vogelgrippe oder bezeichnet – ist eine durch Viren verursachte, hochansteckende Tierseuche. Sie tritt vor allem bei Haus- und Wildvögeln auf und kann für Geflügelbestände schwerwiegende Folgen haben.  - in unserer Gemeinde gibt es aktuell keinen bestätigten Fall.

 

 

Was ist passiert?

 

  • Am 13. Oktober 2025 gingen beim Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) Meldungen über einzelne geschwächte Kraniche ein. Ein am 14. Oktober tot geborgener Kranich wurde auf das Vogelgrippe-Virus untersucht – der Ausbruch wurde bestätigt. Bis heute werden die Todesfälle bei Kranichen auf über 1.000 Individuen geschätzt. Das Infektionsgeschehen breitet sich rasch aus und betrifft inzwischen auch andere Wildvogelarten.

  • Am 19. Oktober 2025 wurde bei einem Geflügelbetrieb im Amt Beetzsee (Landkreis Potsdam-Mittelmark)  der Verdacht auf Geflügelpest bestätigt; rund 6.000 Tiere wurden gekeult. 

    Zur Eindämmung der Tierseuche hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark am 20.10.2025 eine Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel erlassen. Rund um den betroffenen Betrieb gilt eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern. Daran schließt sich eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern an.

    An den Hauptzufahrtswegen weisen Hinweisschilder auf die Zonen hin. Die genaue Lage der Bereiche ist auf einer Karte in der Allgemeinverfügung einsehbar. Die Überwachungszone bleibt mindestens 30 Tage bestehen; beide Zonen gelten, bis sie offiziell aufgehoben werden.

 

 

Bedeutung für unsere Gemeinde

 

Auch wenn bislang in der Gemeinde Wiesenburg/Mark kein Fall nachgewiesen wurde, ist erhöhte Wachsamkeit angebracht – insbesondere entlang von Vogelzug-Routen und Gewässern. Das bedeutet: Bitte aufmerksam sein, keine Panik – aber Vorsicht.

 

 

Was können Sie tun?

 

  • Wenn Sie tote Vögel oder auffällig geschwächte Wildvögel finden:

    • Nicht anfassen – weder direkt noch mit Hilfsmitteln.

    • Melden Sie den Fund sofort beim Veterinäramt des Landkreises Potsdam-Mittelmark unter Telefon 03381 533 271 oder E-Mail vetamt@potsdam-mittelmark.de.

       

  • Geflügelhalterinnen und -halter: Achten Sie auf die Hygiene und halten Sie Freilandhaltungen so sicher wie möglich – vermeiden Sie direkten Kontakt von Hausgeflügel zu Wildvögeln.

     

  • Von Geflügelausstellungen, -märkten und ähnlichen Veranstaltungen wird abgeraten. 

     

  • Allgemein: Unterstützen Sie, dass keine toten Vögel unbemerkt liegen bleiben, registrieren Sie Auffälligkeiten und geben Sie Hinweise weiter.

 

 

Warum ist das wichtig?

 

Eine schnelle Meldung hilft, eine Ausbreitung zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen – sowohl im Wild- als auch im Hausgeflügelbereich.